Norm: StGB §1StGB §61StGB §207bStGB §209StPO §363a
Rechtssatz: Mit dem am 14. August 2002 in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetz 2002, BGBl I 2002/134, entfiel die Strafbestimmung des § 209 StGB. Der neu eingeführte § 207b StGB pönalisiert unter speziellen Voraussetzungen ua auch, jedoch ohne geschlechtsspezifische Differenzierung, homosexuelle Kontakte mit Jugendlichen und weist zudem deutlich reduzierte Strafdrohungen auf. Nach den Üb... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §17StGB §159StGB §209StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Tat (§ 1 StGB) eine gerichtlich strafbare Handlung (§ 17 StGB) darstellt, also die Subsumtion eines Sachverhalts unter ein im StGB oder einem strafrechtlichen Nebengesetz bezeichnetes Vergehen oder Verbrechen, findet bei der urteilsmäßigen Entscheidung über die Schuldfrage (§ 260 Abs 1 Z 1 und 2 StPO), nicht aber erneut bei allen den S... mehr lesen...
Norm: StGB §31aStGB §209StRÄG 2002 ArtX
Rechtssatz: Die im StRÄG 2002 zum Wegfall des § 209 StGB getroffene Übergangsbestimmung des Art X BGBl I 2002/134 geht ausdrücklich davon aus, dass die bei Inkrafttreten der Änderung (14. August 2002) gefällten und nicht aufgehobenen Urteile erster Instanz auf der bis dahin bestehenden Rechtslage Geltung beanspruchen, sodass selbst eine allfällige (aus sonstigen Gründen gebotene) Strafmaßänderung in einem... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1StGB §15 B3StGB §209
Rechtssatz: Die Aufforderung des Angeklagten gegenüber vier Kindern, ihm Knaben (im Alter von über 14 Jahren) zu vermitteln, die an ihm einen Handverkehr durchführen sollten, stellt mangels Ausführungsnähe nur eine straflose Vorbereitungshandlung zum Verbrechen nach § 209 StGB dar. Entscheidungstexte 15 Os 17/00 Entscheidungstext OGH 30.03.2000... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs2StGB §209
Rechtssatz: Echte Idealkonkurrenz von § 201 Abs 2 und § 209 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 180/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 11 Os 180/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095957 Dokumentnummer JJR_19960326_OGH0002_0110OS00180_9500000_001 ... mehr lesen...
Norm: StGB §202 Abs1StGB §209
Rechtssatz: Deliktsvollendung setzt eine intensive, nicht bloß flüchtige Berührung von zur unmittelbaren Sexualsphäre gehörigen Körperteilen des Tatopfers voraus. Ein bloß oberflächlicher Kontakt mit dem Geschlechtsteil des Unzuchtspartners über dessen Kleidung geht, zumal diese flüchtige Berührung infolge Abwehr nicht fortgesetzt werden konnte, über das Stadium eines (strafbaren) Versuchs der hier in Rede stehende... mehr lesen...
Norm: StGB §204StGB §209
Rechtssatz: Die Tatbestände der §§ 209 und 204 Abs 1 StGB dienen dem Schutz verschiedener Rechtsgüter: Während ersterer die ungestörte sexuelle Entwicklung jugendlicher männlicher Personen schützen soll, bezweckt § 204 StGB (ebenso wie § 203 StGB) die Gewährleistung der freien Selbstbestimmung einer Person (ohne Rücksicht auf ihr Alter) in bezug auf nicht unter den Begriff des Beischlafs fallende Sexualhandlungen. Darau... mehr lesen...
Norm: StGB §209
Rechtssatz: § 209 StGB verlangt nicht die Bereitwilligkeit des betroffenen Jugendlichen zur Vornahme tatbildmäßiger Unzuchtshandlungen. Als Tathandlung genügt schon das Treiben gleichgeschlechtlicher Unzucht mit einer männlichen jugendlichen Person. Durch das Wort "mit" wird nur dem Erfordernis einer Beteiligung des Jugendlichen an den unzüchtigen Handlungen Ausdruck verliehen, mag diese auch nur in einer erzwungenen Duldung de... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §209
Rechtssatz: Die Verführung eines bisher nicht mit gleichgeschlechtlicher Unzucht in Berührung gekommenen Jugendlichen stellt einen Erschwerungsgrund dar. Entscheidungstexte 15 Os 152/87 Entscheidungstext OGH 24.11.1987 15 Os 152/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0091018 ... mehr lesen...
Norm: StGB §209StGB §210
Rechtssatz: Es macht weder nach dem Wortlaut noch nach der ratio des § 209 StGB einen Unterschied, ob der jugendliche Unzuchtspartner die gleichgeschlechtliche Unzucht gewerbsmäßig oder nicht gewerbsmäßig treibt. Entscheidungstexte 9 Os 38/86 Entscheidungstext OGH 23.04.1986 9 Os 38/86 Veröff: SSt 57/27 Schlag... mehr lesen...
Norm: StGB aF §203StGB §204StGB §207StGB §209
Rechtssatz: Keine generelle Spezialität von § 207 (oder auch § 209) StGB gegenüber §§ 203, 204 StGB. Hat der Täter die Unzucht nicht nur unter Ausnützung der Minderjährigkeit des Opfers begangen, sondern darüber hinaus den Widerstand durch Drohung überwunden oder gar durch Gewalt gebrochen, so ist er nach allen demnach idealkurrierenden Tatbeständen schuldig zusprechen, um den Unrechtsgehalt dieser ... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs1 AStGB §209
Rechtssatz: Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein, wenn der Angeklagte von weiteren gleichgeschlechtlichen Unzuchtshandlungen nur deshalb Abstand nahm, weil der ausersehene Partner sich hiezu nicht bereit fand. Entscheidungstexte 11 Os 36/84 Entscheidungstext OGH 28.03.1984 11 Os 36/84 12 Os 6/8... mehr lesen...
Norm: PornG §1 AStGB §209StGB §210StGB §220StGB §221
Rechtssatz: Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Zwittern. Entscheidungstexte 10 Os 131/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1983 10 Os 131/83 Schlagworte § 210 StGB aufgehoben durch Art I BG vom 27.04.1989, BGBl 1989/243
(mit 01.07.1989 - Art III Abs 1) European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §209StGB §212
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 209 StGB mit § 212 StGB möglich. Entscheidungstexte 13 Os 161/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1983 13 Os 161/82 Veröff: SSt 54/10 = EvBl 1984/7 S 20 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095377 Dokumentnummer JJR_1983021... mehr lesen...
Norm: StGB §209StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Ablehnung einer Beweiserhebung über die homosexuelle Veranlagung des Angeklagten, weil es nicht um dessen sexuelle Lebenshaltung, sondern um die Aufklärung individueller Straftaten geht. Entscheidungstexte 13 Os 161/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 13 Os 161/82 13 Os 99/86 En... mehr lesen...
Norm: StGB §209
Rechtssatz: Ob die Handlung auf Erregung oder Befriedigung der eigenen Geschlechtslust oder der des Partners gerichtet ist, ist ohne Belang. Entscheidungstexte 13 Os 161/81 Entscheidungstext OGH 19.11.1981 13 Os 161/81 13 Os 161/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1983 13 Os 161/82 Vgl auch; Beisatz: Der V... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2StGB §209
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des (nur) männliche Unzucht mit Jugendlichen pönalisierenden § 209 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 144/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 9 Os 144/81 Veröff: EvBl 1982/35 S 105 9 Os 114/82 Entscheidungstext OGH 24.08.1982 ... mehr lesen...
Norm: StGB §209StGB §210
Rechtssatz: Der Begriff des Treibens gleichgeschlechtlicher Unzucht setzt eine intensive und unmittelbare, nicht bloß flüchtige körperliche Berührung in der Geschlechtsspähre voraus. Entscheidungstexte 13 Os 115/81 Entscheidungstext OGH 10.09.1981 13 Os 115/81 Veröff: SSt 52/44 Schlagworte § 210 StGB aufge... mehr lesen...
Norm: StGB §209
Rechtssatz: Der Begriff des Unzuchttreibens - sei es vollendet oder nur versucht - im Sinne des § 209 StGB setzt keineswegs notwendigerweise die freiwillige Einwilligung des Tatobjekts voraus. Entscheidungstexte 12 Os 39/81 Entscheidungstext OGH 23.04.1981 12 Os 39/81 Veröff: SSt 52/23 = JBl 1981,550 European C... mehr lesen...
Norm: StGB §209
Rechtssatz: § 209 StGB dient dem Schutz männlicher Personen in noch prägbarem Alter vor jedweden gleichgeschlechtlichen Erlebnissen, die sie in der Entwicklung ihrer Triebrichtung beeinflussen und sie auf Homosexualität festlegen könnten. Entscheidungstexte 12 Os 39/81 Entscheidungstext OGH 23.04.1981 12 Os 39/81 Veröff: SSt 52/23 = JBl 1981,550 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §209
Rechtssatz: Eine anlagebedingte Homosexualität kann dem Angeklagten deshalb nicht als mildernd zugutegehalten werden, weil ihm eine gleichgeschlechtliche Betätigung nicht schlechthin untersagt ist. Entscheidungstexte 13 Os 17/80 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 13 Os 17/80 9 Os 144/81 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §209
Rechtssatz: Kein Milderungsgrund, daß es sich bei den Unzuchtspartnern um Strichjungen gehandelt hat, weil nicht nach unterschiedlichen Kategorien von jugendlichen Opfern geurteilt werden kann. Entscheidungstexte 13 Os 17/80 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 13 Os 17/80 9 Os 38/86 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §209
Rechtssatz: Strafbarer Versuch, wenn der Täter den Unzuchtspartner ausfordert, er solle ihn "in sein Bett begleiten", und das Opfer nur mehr durch eine Ausrede dieser Aufforderung entkommen konnte. Entscheidungstexte 13 Os 160/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 13 Os 160/78 Veröff: SSt 50/4 11 Os 183/7... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §207StGB §209
Rechtssatz: Schließt der (Tatbildirrtum) Irrtum des Angeklagten über das Alter des Opfers unter vierzehn Jahren einen (zumindest bedingt) auf Unzucht mit einem Unmündigen (§ 74 Z 1 StGB) gerichteten Vorsatz aus, hält aber der Angeklagte das Tatopfer für jugendlich (§ 74 Z 2 StGB), dann verantwortet er zwar nicht das Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 StGB, wohl aber jenes der versuchten gleic... mehr lesen...
Norm: StGB §207StGB §209
Rechtssatz: Nicht korrigierter Schuldspruch nach § 209 StGB bei einem unmündigen Tatopfer. Entscheidungstexte 10 Os 199/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 10 Os 199/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095200 Dokumentnummer JJR_19780517_OGH0002_0100O... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §209
Rechtssatz: Der fehlenden Einwilligung des ausersehenen Unzuchtpartners kommt nicht die Bedeutung der Ausführungsferne zur Tatausführung zu; sie bewirkt vielmehr strafbaren Versuch. Entscheidungstexte 13 Os 32/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 13 Os 32/78 Veröff: EvBl 1978/213 S 666 = RZ 1978,137 9 Os 26/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §209
Rechtssatz: Die Tathandlung setzt eine intensive (nicht bloß flüchtige) Berührung von Körperteilen der Geschlechtssphäre voraus. Entscheidungstexte 10 Os 191/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 10 Os 191/77 13 Os 32/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 13 Os 32/78 Vgl; Beisatz: Flüchtige Berührung kann ber... mehr lesen...
Norm: StGB §204 Abs1StGB §207StGB §209
Rechtssatz: Nur jene Fälle von Nötigung zur gleichgeschlechtlichen Unzucht sind nach § 204 StGB zu beurteilen, die nicht schon wegen der höheren Schutzbedürftigkeit des Tatobjektes einer speziellen (strengeren) Strafdrohung unterliegen (§§ 207 und 209 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 144/76 Entscheidungstext OGH 18.11.1976 13 Os 144/76 Verö... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §105 EStGB §204StGB §209
Rechtssatz: Die Tatumstände der Nötigung (§ 105 StGB) und der (nicht weiter qualifizierten) Nötigung zur Unzucht (§ 204 Abs 1 StGB) sind zum Tatbestand der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen (§ 209 StGB) subsidär. Entscheidungstexte 13 Os 144/76 Entscheidungstext OGH 18.11.1976 13 Os 144/76 Veröff: SSt 47/71 = EvBl 197... mehr lesen...
Norm: StGB §100StGB §101StGB §204StGB §207StGB §209
Rechtssatz: Der Inhalt des normativen Begriffs "Unzucht" wird nach den Wertmaßstäben eines sozial integrierten, kulturverbundenen Durchschnittsmenschen bestimmt; gleichgeschlechtliche Unzucht durch Handonanie zählt jedenfalls dazu. Entscheidungstexte 13 Os 81/76 Entscheidungstext OGH 09.09.1976 13 Os 81/76 ... mehr lesen...