RS OGH 2000/3/30 15Os17/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2000
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Norm

StGB §15 B1
StGB §15 B3
StGB §209

Rechtssatz

Die Aufforderung des Angeklagten gegenüber vier Kindern, ihm Knaben (im Alter von über 14 Jahren) zu vermitteln, die an ihm einen Handverkehr durchführen sollten, stellt mangels Ausführungsnähe nur eine straflose Vorbereitungshandlung zum Verbrechen nach § 209 StGB dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113406

Dokumentnummer

JJR_20000330_OGH0002_0150OS00017_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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