Norm
StGB §15 B1Rechtssatz
Die Aufforderung des Angeklagten gegenüber vier Kindern, ihm Knaben (im Alter von über 14 Jahren) zu vermitteln, die an ihm einen Handverkehr durchführen sollten, stellt mangels Ausführungsnähe nur eine straflose Vorbereitungshandlung zum Verbrechen nach § 209 StGB dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113406Dokumentnummer
JJR_20000330_OGH0002_0150OS00017_0000000_001