Norm: StGB §205 Abs1StGB §206
Rechtssatz: Beim Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen handelt es sich um kein "Unternehmensdelikt" im eigentlichen Sinn, bei dem ein Versuch ausgeschlossen wäre; vielmehr ist ein eigenständiges Versuchsstadium vor dem Unternehmen des Beischlafs beziehungsweise einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF und nF (B) sowie der Vergehen der versuchten Blutschande nach §§ 15, 211 Abs 1 StGB (C), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (D/1) und des versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 15, 212 Abs 1 StGB (D/2) schuldig ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §206StGB §207
Rechtssatz: Beim Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist auch bei in kurzer zeitlicher Abfolge gegen dasselbe Tatopfer gerichteten mehrfachen Angriffen - im Fall getrennter Handlungskomplexe - Deliktswiederholung (echte Realkonkurrenz) möglich. Entscheidungstexte 14 Os 123/03 Entscheidungstext OGH 21.10.2003 14 Os 123/03 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann G***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A./I./1.), des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A./I./2. und II./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (C./) sowie der Vergehen des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Missbrauchs eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, mehrere in Rechtskraft erwachsene Schuld- und Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Patrick (Erwin) G***** - soweit hier relevant - auch gemäß § 259 Z 3 StPO vom Vorwurf freigesprochen, er habe in der Zeit von Juni 2001 bis Dezember 2001 mit der am 26. Februar 1988 geborenen, sohin im Tatzeitraum unmündigen, Simona O***** wiederholt den Beischlaf unternommen. Das Erstgericht billigte dem Angeklagten einen nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum zu, weil f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ferdinand A***** der Verbrechen der vollendeten (1.) und versuchten (2.) Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 2 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. April 2002 in Leibnitz außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB Cornelia R***** mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, indem er sie Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ferdinand A***** der Verbrechen der vollendeten (1.) und versuchten (2.) Vergewalt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz) Josef B***** - abweichend von der wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB erhobenen Anklage - des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43a Abs 3 StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Schmerzengeld an die Privatbeteiligte verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Kraus (richtig) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II), nach § 2 Abs 1 lit c PornG (III) und des Betruges nach § 146 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Kraus (richtig) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §201StGB §202StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Mehrere geschlechtliche Handlungen, die nicht im Beischlaf bestehen oder diesem gleichzusetzen sind, die aber einem einheitlichen, auf die Erzwingung eines geschlechtlichen Missbrauchs gerichteten Tätervorsatz entspringen und in einem nahen zeitlichen Zusammenhang an dem selben Opfer begangen werden, gehen im Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 oder Abs 2 StGB auf. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann W***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall aF StGB (I./), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und 3 erster Fall nF StGB (II./ und III./), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall nF StGB (IV./) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 erster Fall StGB (V./) sowie des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Volker D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer zum Teil bedingten nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat er am 31. Juli 2001 im Gemeindegebiet von Neustift i.St. Tamara G***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB mit Gewalt und Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, nämlich dem Einfüh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert H***** nach § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht (paranoide Schizophrenie), Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert H***** nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuel... mehr lesen...
Gründe: Cornelius O***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 26. Mai 2000 in Bad Gastein Alexandra D***** mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, nämlich dem mehrmaligen Einführen eines Fingers in ihre Scheide, genötigt hat, indem er sie festhielt, ihr die Kleider vom Leib riss und ihre Oberschenkel auseinanderdrückte. Cornelius O***** wurde des Verbrechens der ... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §207StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Auf welche Weise der Angeklagte versuchte, mit seinem Penis in die Vagina einzudringen, ist fallbezogen festzustellen, setzt das "Unternehmen" des Beischlafs doch eine Berührung der Geschlechtsteile von Täter und Opfer voraus. Entscheidungstexte 11 Os 94/00 Entscheidungstext OGH 12.09.2000 11 Os 94/00 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ahmed S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 aF StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ahmed S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, aF StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien I. m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (und auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch beinhaltenden) Urteil wurde Franz G***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall a.F StGB (2.) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (3.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses n... mehr lesen...
Gründe: Christian J***** wurde der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 erster und dritter Fall und 15 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB, Roswitha R***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef F***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II) und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III) sowie des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef F***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absa... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §206
Rechtssatz: - Vaginalpenetration mit dem Finger Ob eine digitale Vaginalpenetration dem Beischlaf gleichzusetzen ist, muss strikt einzelfallbezogen nach der Summe der Auswirkungen und Begleiterscheinungen eines solchen Sexualangriffes beurteilt werden. Als Vergleichskriterien sind die Intensität der sexuellen Inanspruchnahme, die Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung und das Ausmaß der Demütigung und E... mehr lesen...
Norm: StGB §16 EStGB §206StGB §207
Rechtssatz: Qualifizierter Versuch: Mit einem Beischlaf verbundenen, seiner Vorbereitung dienenden Unzuchtshandlungen kommt dann selbständige Bedeutung zu, wenn die Bestrafung des Beischlafes - wegen Rücktritts vom Versuch - ausscheidet. Entscheidungstexte 14 Os 48/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 14 Os 48/93 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1972 geborene - sohin noch jugendliche - Wolfgang S*** des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (1), des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (2) und des teils vollendeten, teils versuchten Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs. 3 und 15 StGB (3) schuldig erkannt und hiefür nach § 206 Abs. 1 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 (Abs. 1) StGB sowie unter Anwendung des § 5... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6.Dezember 1966 geborene Marco B*** und der am 28.Februar 1964 geborene Josip V*** des Verbrechens der (sogenannten minderschweren) Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (n.F.), Josip V*** (insoweit allerdings rechtlich verfehlt) als Beitragstäter zu diesem Delikt nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt und hiefür zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Darnach haben sie am 22.Juli 1989 in Röthis, Vorarlberg, a... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.August 1970 geborene, zur Tatzeit jugendliche Tischlergeselle Christian K*** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 und 3, dritter Fall, StGB nF schuldig erkannt. Darnach hat er am 21.Mai 1989 (in Kleinschneidt, Gemeinde Aspach, OÖ) Heidemarie B*** mit Gewalt, indem er "ihr die Kleider zerriß", ihr eine Ohrfeige versetzte, sie auf der Rückbank seines Personenkraftwagens gegen die Sitze drückte und festhielt, sich auf sie legte, ihren
Kopf: rückw... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §206StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Da die Altersgrenze des § 207 StGB bei vierzehn und die des § 212 StGB bei neunzehn Jahren liegt, ist das "zarte Alter" eines erst sechsjährigen Opfers erschwerend (keine unzulässige "Doppelverwertung"). Entscheidungstexte 12 Os 106/89 Entscheidungstext OGH 09.11.1989 12 Os 106/89 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Mai 1962 geborene Helmut Josef V*** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Sommer 1987 in Zurndorf die seiner Aufsicht unterstehende sechsjährige Sandra P*** unter Ausnützung seiner Stellung auf andere Weise als durch Beischlaf dadurch zur Unzucht mißbraucht hat, daß er an der entblößten Scheide des Kindes leckte. ... mehr lesen...