Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Juli 1961 geborene Maurerlehrling Karl Heinz B, der am 5.Mai 1961 geborene Glaserlehrling Josef C und die am 24.März 1944 geborene Hausfrau Maria A des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, Maria A als Beteiligte nach § 12 StGB, schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs haben die Angeklagten B und C im Bezirk Deutschlandsberg vorsätzlich mit der am 23.Juni 1965 geborenen unm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB, des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig gesprochen. Ihm liegt zur Last, in Wien in der Zeit von Ende August 1966 (richtig: 1976) bis März 1977 zu wiederholten Malen 1.) seine am 22. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. März 1950 geborene türkische Staatsangehörige Hayrettin A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er ab Juli 1978 bis spätestens 16. September 1978 (richtig: jeweils '1977') mehrmals mit der am 17. September 1963 geborenen Unmündigen Renate B den außerehelichen Beischlaf unternommen hat. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Februar 1939 geborene jugoslawische Staatsbürger Stanko A des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach dem § 209 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer - bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Urteilsspruchs hatte er am 24.August 1978 in Wien mit dem am 5.Juni 1961 geborenen Jugendlichen Peter B durch Vornahme des Handverkehrs gleichgeschlechtliche Unzucht getrieben. Der An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.April 1942 geborene Hochbautechniker Manfred A des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB schuldig erkannt, weil er - inhaltlich des (dem Anklagetenor konformen) Urteilssatzes - im September 1977 in Traun als Person männlichen Geschlechtes nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem am 10.November 1960 geborenen Jugendlichen Wolfgang B durch wiederholten gegenseitigen Hand- und Mundverkehr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.5.1958 geborene Vertragsbedienstete (der Post) Rudolf A des Vergehens des Diebstahls (von Damenunterwäsche) nach § 127 Abs. 1 StGB (teils als Beteiligter nach § 12 StGB) - schuldig erkannt (Punkte I./l./ und 2./ des Urteilssatzes). Von weiteren Diebstahlsvorwürfen wurde er (rechtskräftig) freigesprochen (Punkte II./ C./l./ und 2./ des Urteilssatzes). Schließlich wurden er und der am 8.12.1959 geborene Lehrling Robe... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §202StGB §206
Rechtssatz: Wendet der Täter bei Begehung des Beischlafes mit Unmündigen eines der Mittel des § 202 StGB an, so ist dies bei der Strafbemessung als erschwerend zu werten. Entscheidungstexte 12 Os 78/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 78/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1930 geborene Hilfsarbeiter Fikret A 1.) des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB , 2.) des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB , 3.) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und 4.) des Verbrechens der Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Perchtoldsdorf zu 1.) in der Ze... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §206StGB §207
Rechtssatz: Der Vorbereitung des Beischlafes dienende Handlung, aber auch diesem unmittelbar anschließende Unzuchtshandlungen sind nicht gesondert nach § 207 StGB strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 30/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 30/77 13 Os 72/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §211
Rechtssatz: Die Deliktsvollendung nach § 211 Abs 2 StGB verlangt vollzogenen Beischlaf (Vereinigung der Geschlechtsteile), nicht bloß unternommenen (bloßes Ansetzen zu einem solchen). Entscheidungstexte 11 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 176/76 Veröff: EvBl 1977/165 S 360 = SSt 48/8 9 Os 112/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §211 Abs2
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 206 und § 211 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 10 Os 9/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 10 Os 9/76 Veröff: SSt 47/12 = EvBl 1976/241 S 521 9 Os 154/76 Entscheidungstext OGH 15.12.1976 9 Os 154/76 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §9 Abs2StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Das strafrechtliche Verbot des geschlechtlichen Umganges mit unmündigen Personen und der Unwertcharakter einer solchen Handlungsweise sind in Österreich allgemein einsichtig und Bestandteil allgemeinen Rechtsbewußtseins. Entscheidungstexte 9 Os 149/75 Entscheidungstext OGH 14.01.1976 9 Os 149/75 Veröff: EvBl 1976/185 S 359 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z12StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Verwerflichkeit des außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit Unmündigen bzw des geschlechtlichen Mißbrauchs ist im Rechtsbewußtsein jedes Durchschnittsmenschen verankert - kein dem Rechtsirrtum nahekommender Umstand (§ 34 Z 12 StGB). Entscheidungstexte 10 Os 157/75 Entscheidungstext OGH 22.12.1975 10 Os 157/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §206StGB §212
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 206 und § 212 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 10 Os 121/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 10 Os 121/75 10 Os 9/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 10 Os 9/76 Veröff: SSt 47/12 = EvBl 1976/241 S 521 9 Os 154/76 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §202StGB §206
Rechtssatz: Gebraucht der Täter die Mittel des § 201 oder § 202 StGB gegen eine unmündige Person, so ist sein Verhalten dennoch nur nach § 206 StGB zu beurteilen, da § 206 StGB die lex specialis ist. Entscheidungstexte 10 Os 10/75 Entscheidungstext OGH 11.03.1975 10 Os 10/75 Veröff: SSt 46/12 = EvBl 1975/195 S 407 ... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §206
Rechtssatz: § 206 Abs 1 StGB ist gegenüber § 127 StG das mildere Strafgesetz, weil die Untergrenze der nach § 206 Abs 1 StGB angedrohten Freiheitsstrafe ein Jahr, die des § 126 StG jedoch fünf Jahre beträgt und beide Tatbestände, sofern die Tat nicht besonders qualifiziert ist, eine Obergrenze von zehn Jahren bestimmen. Entscheidungstexte 12 Os 25/75 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §12 BcStGB §206StGB §213StGB §286
Rechtssatz: 1.) Für die Frage, ob sich eine erwachsene Person durch bloße Nichthinderung des Beischlafes eines Mannes mit einem noch nicht vierzehnjährigen Mädchen des Verbrechens der Notzucht nach dem § 127 StG (nunmehr § 206 StGB) in der Erscheinungsform der Beihilfe (im Sinne des § 5 StG) schuldig macht, kommt es auf die besonderen Umstände des Falles an, insbesondere das Naheverhältnis d... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs1 BStGB §206. StGB §207
Rechtssatz: Die Angaben des Angeklagten, er habe sich über das Alter des Mädchens keine Gedanken gemacht, reichen nicht zur
Begründung: des dolus eventualis aus. Entscheidungstexte 12 Os 157/65 Entscheidungstext OGH 12.11.1965 12 Os 157/65 9 Os 167/77 Entscheidungstext OGH 13.12.1977 9 O... mehr lesen...
Norm: StGB §206
Rechtssatz: Für den vollendeten Tatbestand des Verbrechens nach § 127 StG genügt es bereits, daß der Täter sein Glied an die Scheide seines Opfers bringt. Das Wort "unternommen" im Sinne des § 127 StG bedeutet keineswegs, daß der Beischlaf vollbracht worden sein müsse. Entscheidungstexte 2 Os 808/49 Entscheidungstext OGH 17.02.1950 2 Os 808/49 Veröff: EvBl 1950/... mehr lesen...