Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Celal I***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen „jeweils“ nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (1./a./ und b./) sowie des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach hat er außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen, und zwar 1) zwischen Anfang 2003 und Dezember 2005 in B***** an ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Afrim B***** der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (I), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (II), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (III) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat er „am 20. Mai 2008 in G***** an der am 23.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl W***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I./A./), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (I./B./) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 idF BGBl 1989/242 (I./C./), des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (II./), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) und der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 und 15 StGB (II./1./ und 2./) schuldig erkannt. Danach hat er im Zeitraum Juli 2009 bis September 2009 in A***** I./ in mehreren Angriffen mit der am 14. August 2000 geborenen, mithin unmündigen Adriana K***** eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmundo D***** jeweils einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er von Juni 2008 bis 15. Dezember 2008 in M***** I. außer dem Fall des § 206 StGB in mehreren Angriffen an seiner am 23. Februar 2002 geborenen, somit unmündigen Tochter Antonia B***** geschlechtli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P***** von der Anklage freigesprochen (§ 259 Z 3 StPO), er habe I/ zwischen Ende 1997 und Juni 1998 in F***** eine unmündige Person, nämlich die am 17. März 1992 geborene Bianca P*****, „auf andere Weise als durch Beischlaf mehrfach zur Unzucht missbraucht“, indem er sie am Vaginalbereich abgriff und sie veranlasste, mit ihrer Hand seinen Penis zu umfassen, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur Folge hatten, nämlich eine p... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Franz G***** einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs (zu ergänzen:) von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach (zu ergänzen: ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Achim G***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.I.), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A.II.), der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (A.III.), des Vergehens der pornografischen Darstellung mit Unmündigen nach § 207a Abs 3 erster Fall StGB idF „BGBl Nr. (762/1996) bzw BGBl I Nr. (134/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (A) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B) und wegen Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien und Mönichkirchen A. in der Zeit zwischen 1995 bis 30. September 1998 eine unmündige Person auf andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Selahattin K***** der Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er Ende Juni 2005 in St. Pölten I. die am 12. April 1992 geborenen Gamze Tanja Ö***** mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung genötigt, indem er den Oberkörper der Genannten im Zuge eines Handgemenges zurückd... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB und mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Gesc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche umfassenden Urteil wurde Xhavit O***** - abweichend von der schriftlichen Anklage - des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche umfassenden Urteil wurde Xhavit O***** - abweichend von der schrift... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl B***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (A.1), des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (A.2) und mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B.) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 207 Abs 3 StGB zu einer zwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I1) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I2), (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (I3) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Reinhard S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I./), der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II./ 1.), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB idF BGBl 1989/242 (II./ 2.), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III./), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten pornographischen Darstellungen Minde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 ( zu ergänzen: Z 1 erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines ... mehr lesen...
Gründe: Karamjit S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (A/2), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/3) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (A/4), Avtar S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB (B/1) und de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I), mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufg... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §202StGB §205StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg H***** des Verbrechens des (richtig:) versuchten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg H***** des Verbrechens des (richtig:) versuchten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach Paragraphen 15,, 205 Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. August. 2005 in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Michael K***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF vor dem StRÄG 2004, BGBl I 2004/15, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Michael K***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB in der Fassung vor dem StRÄG 2004, BGBl römisch eins... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §92StGB §206
Rechtssatz: Idealkonkurrenz zwischen § 92 StGB und Sittlichkeitsdelikten ist möglich. Entscheidungstexte 14 Os 72/05b Entscheidungstext OGH 20.09.2005 14 Os 72/05b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120175 Dokumentnummer JJR_20050920_OGH0002_... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Sasa und Suzana J***** (richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Suzana J***** zu A. als unmittelbare Täterin, Sasa J***** zu G. als Beteiligter durch Unterlassen nach §§ 2, 12 dritter Fall StGB) sowie - zum Teil als Beteiligte durch Unterlassen nach §§ 2, 12 dritter Fall StGB - der absichtlichen schweren Körperve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ingo F***** des (richtig: der) Verbrechen(s) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1a), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1b), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) und des (richtig: der) Vergehen(s) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (richtig: § 212 Abs 1 Z 2 idF StRÄG 2004; 3) schuldig erkannt. Danach hat er in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB aF (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach Paragraphen 15,, 205 Absatz eins, StGB aF (2) schuldig erkannt. Demnach hat er am 28. Juni 200... mehr lesen...
Gründe: Horst E***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Eberschwang und anderen Orten vom 22. Mai bis 10. Juli 1993 in wiederholten Angriffen mit der am 11. Juli 1979 geborenen, sohin im Tatzeitraum unmündigen Maria D*****, den Beischlaf unternommen hat. Horst E***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, weil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 1, Z 2, Abs 2 StGB (B), des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (C) und der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II), des schweren sexuellen Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch II), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III), des sexue... mehr lesen...