Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig S***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 2 Z 2 und Abs 4 Z 3 SMG, teils als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB (I./A./ und II./), sowie des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (I./B./) schuldig erkannt. Danach hat er in W***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig S***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde Serif E***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 zweiter Fall und Abs 4 erster bis dritter Fall StGB (II.) schuldig erkannt. Danach hat sie in Wien von Ende 2004 bis 10. September 2007 in der Absicht, sich durch wiederholte Hehlerei eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, in Teilbeträgen „zumindest" 300.000 Euro, welche Rainer T***** durch Betrug und Veruntreuung von insgesamt 1,190.379 Euro in betragsmäßig ni... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Tibor T***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 (richtig:) Abs 2 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Tibor T***** des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164, (richtig:) Absatz 2 und Absatz 4, dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er nach dem 3. April... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden Urteil wurden Marius D*****, Ilija M***** und Dragan I***** - jeweils abweichend von der schriftlichen Anklage wegen Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch verübten schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter und vierter Fall StGB - des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem ange... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z4StGB §164 Abs3
Rechtssatz: Die strafprivilegierenden Sondervorschriften des § 5 Z 4 JGG kommen nur bei der Ahndung von Straftaten Jugendlicher, hier daher bei der Ausmessung der Strafe nach dem § 164 Abs 3 StGB, zur Anwendung. Auf die Beurteilung der Vortat hingegen wirken sie sich nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 88/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3
Rechtssatz: Zur Verwirklichung der inneren Tatseite der nach letzten Fall § 164 Abs 3 StGB qualifizierten Hehlerei in bezug auf die in einem Vermögensdelikt gelegene Vortat genügt neben der "Faktenkenntnis nach Laienart" schon das Bewußtsein des (ebenfalls bloß laienhaften) Gewichtes derselben. Entscheidungstexte 13 Os 88/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs1 Z3StGB §164 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die Verbrechensqualifikation der Hehlerei nach dem § 164 Abs 3, Satz 2, StGB verlangt im Fall der Ersatzhehlerei (Abs 1 Z 3 leg cit) zwar Wissentlichkeit über die bemakelte Herkunft der Surrogatsache, für die Kenntnis der strafsatzändernden Umstände der Vortat genügt hingegen schon bedingter Vorsatz. Entscheidungstexte 11 Os 56/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28.März 1934 geborene Konsulent Helmut B***** und der am 9.August 1934 geborene Dr. Ernst S***** schuldig erkannt, und zwar B***** zu A/ (die Unterteilung 1/ ist überflüssig) a/ bis f/ des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB, Dr. S***** zu B/ desselben Verbrechens als Beteiligter nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. Dem Inhalt des Schuldspruches nach habe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas R*** (A) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 sowie 15 StGB und (B) des Vergehens öffentlicher unzüchtiger Handlungen nach § 218 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu A) nachangeführte Frauen zur Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung genötigt oder zu nötigen versucht, indem er: I. mit schwerer gegen sie g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1964 geborene Werner F*** von der wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Ihm lag zur Last, am 21.August 1988 in Niklasdorf Sachen im Gesamtwert von etwa 8.000 S, nämlich eine schwarze Lederbrieftasche mit 1.000 S Bargeld, zwei Schlüssel, ein Springmesser mit Hirschhorngriff, eine Lederbrieftasche, einen Einkaufskorb, 80 bi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ulrich F*** (zu A/I) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, (zu A/II/1) des Verbrechens des "schweren" Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB, (zu A/II/2) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB - richtig: (zu A) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB - und (zu D) des Vergehens der dauernd... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3StGB §164 Abs4
Rechtssatz: Für die Annahme einer alternativen Mischqualifikation spricht, daß das dritte Kriterium nur, das erste Kriterium (Wert über Schilling fünfhundert) jedenfalls auch den Wissensstand des Hehlers um die Vortat betrifft und daß sich alle drei Qualifikationsmerkmale des § 164 Abs 3 StGB (Wert über Schilling fünfhundert, Gewerbsmäßigkeit, Kenntnis strafsatzbegründender Umstände) nicht als vom Gesetzgeber ... mehr lesen...
Gründe: Gerlinde Hildegard P***-E*** wurde des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 1 und Abs 3, letzter Fall, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat sie im Jänner 1985 in Spanien in wenigstens zwei Angriffen Schmuck "im Wert unter S 25.000,--" (gemeint laut S. 389: in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert), den die gleichzeitig abgeurteilten Angeklagten Parviz Mohammed Hossein P***-E*** und Gabriela N*** durch Einbruch gestohlen hatten, mithin eine Sache, die andere durch... mehr lesen...
Gründe: Janetta F*** wurde des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und 3, letzter Fall, StGB. (i.d.F. BGBl. 1982/205) schuldig erkannt. Sie hat im Mai und Juni 1985 in Wien Geldbeträge in der Gesamthöhe von 29.514 S, die ihr Gatte durch Amtsmißbrauch (§ 302 Abs. 1 StGB.) erlangt hatte, an sich gebracht. Die Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a und 10 StPO. geltend. Rechtliche Beurteilung Entgegen einer prozeßo... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3
Rechtssatz: Bei Kenntnis jener Umstände, welche für die Vortat eine fünf Jahre zumindest erreichende Strafdrohung begründen, braucht dem Hehler nicht auch die Höhe der betreffenden Strafdrohung oder nur die dafür bedeutsame strafrechtliche Gewichtung der Vortat bekannt sein. Entscheidungstexte 11 Os 112/84 Entscheidungstext OGH 31.10.1984 11 Os 112/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.September 1965 geborene Hans Peter A des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 15.Juli 1983 in Linz mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, durch den (Mit-)Konsum von Speisen und Getränken, die der gesondert verfolgte Friedrich B mit von Bernhard C erpreßtem Geld gekauft hatte, wissentlich eine Sache an sich gebracht zu haben, die um eine von einem anderen durch ei... mehr lesen...
Gründe: Die Hausfrau Erwine A wurde im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 3 StGB (in der vor der önderung durch BGBl. Nr. 205/1982 geltenden Fassung) schuldig erkannt (die Zitierung des Abs 2 des § 164 StGB ist überflüssig, weil dessen Qualifikationsmerkmal im ohnehin angenommenen Abs 3 enthalten ist). Darnach hat sie am 25. Oktober 1979 und später ihren Sohn Arthur B und ihren Lebensgefährten Hamza C nach deren Einbruchsdiebstahl in ... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs2StGB §164 Abs3
Rechtssatz: Die Zitierung des Abs 2 ist überflüssig, wenn dessen Qualifikationsmerkmal ihm ohnehin angenommenen Abs 3 enthalten ist (vgl ÖJZ-LSK 1977/266). Entscheidungstexte 13 Os 80/84 Entscheidungstext OGH 26.07.1984 13 Os 80/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3StGB §164 Abs4
Rechtssatz: Die dort zusammengefaßten drei Varianten erfassen die erhöhte Strafwürdigkeit der Hehlerei in durchaus verschiedenen Typizität: Wert des Tatobjekts, mit der Tat verbundene Tendenz des Täters, Qualität der Vortat; bei ihnen handelt es sich daher um kumulative Qualifikationen. Entscheidungstexte 10 Os 98/84 Entscheidungstext OGH 10.07.1984 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 35-jährige Engelbert A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3, letzter Fall, StGB schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - eine durch Einbruch erbeutete Sache, deren Wert 5.000 S überstieg, nämlich einen auf 17.000 S lautenden Scheck an sich gebracht und verhandelt, wobei ihm die Herkunft des Schecks aus einem Einbruchsdiebstahl bekannt war. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Jänner 1948 geborene Othmar A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und 3, zweiter (richtig: dritter = letzter) Fall, StGB schuldig erkannt und gemäß § 164 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Ihm liegt zur Last, im Juni 1982 in Wien ein Fernsehgerät und einen Videorecorder der Marke 'B & O' im Wert von rund 50.000 S, welche Geräte die abgesondert verfolgten Emmerich B und Peter... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3StPO §362 Abs1
Rechtssatz: Bedenkliche Umstände der Übernahme der Ware (Ausnützung der Nachtzeit für die Lieferung, Zustellung in Originalverpackung, Mißverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert der Ware) weisen nur allgemein auf deren Herkunft aus einem Vermögensdelikt, nicht aber auf einen bestimmten Typus oder auf eine spezifische Begehungsform (Einbruchdiebstahl) einer solchen Straftat hin. Sie könnten nach allgemeiner Lebe... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.November 1933 geborene Erich A und der am 22.Dezember 1945 geborene Franz B wurden des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 StGB. und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Darnach haben sie anfangs April 1982 in Wien I. von dem abgesondert verfolgten Josef C durch Einbruch gestohlene Gegenstände in einem 5.000 S übersteigenden Wert an sich gebracht, wobei die mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermöge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26. Mai 1947 geborene Kellnerin Brigitte A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 (letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, im Herbst 1981 in Wien vier gestohlene Pelzjacken im Wert von 33.000 S sowie diverse Schmuckstücke und eine Goldmünze an sich gebracht bzw verhandelt zu haben, wobei ihr bekannt war, daß die mit Strafe bedrohten Handlungen gegen fremdes Vermögen, aus denen die S... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juli 1944 geborene Werner A und der am 23.Juli 1949 geborene Paul B wurden des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 StGB (und zwar Werner A nach dessen zweitem und drittem Fall, dem Schuldspruch, nicht aber der rechtlichen Subsumtion zufolge, auch nach dem ersten Anwendungsfall: Wert über 100.000 S, Paul B hingegen nur nach dem dritten Fall) schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (zu I) Werner A Sachen in einem 5.000 S übersteigenden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 21. Oktober 1959 geborene Hausfrau Liselotte A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in der Nacht zum 2. Juni 1981 in Pinsdorf Bier und Zigaretten dadurch, daß sie diese (zum Teil) konsumierte und (zum Teil) als Geschenk annahm, an sich brachte, wobei es sich um Sachen handelte, die ein anderer durch eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30. September 1957 geborene Hausfrau Susanne A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil sie im April 1978 in St. Pölten ein silbernes Damenarmband mit grünen Steinen im Werte von etwa 500 S, das der zu AZ 14 Vr 479/78 (Hv 74/78) des Kreisgerichtes St. Pölten wegen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch rechtskräftig verurteilte Helmut B durch eine mit einer fünf Jahre übersteigenden F... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Jänner 1941 geborene österreichische Staatsbürger Robert A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 2, 128 Abs 2 StGB. und des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat er 1. am 19.Jänner 1979 in Zürich-Kloten (Schweiz) der Firma C, Genf, 16 geschliffene, ungefaßte Brillanten mit einem Gewicht von insgesamt 51,03 Karat im Großhandelswert von 1,186.051 US-Dollar (bzw. 2,016... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1954 geborene Anton A a) des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 3 StGB (unter Zitierung auch des Abs. 2 der vorgenannten Gesetzesstelle) und b) des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche zur Last, in der Zeit ab Mai 1974 und im Jahr 1975 in Wels und Lambach a) Brunhilde C, die Bargeld im Betrag von (weit) über 10... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.August 1942 geborene Hilfsarbeiter Muhamed A, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum 1) und des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1, Abs. 3 letzter Fall StGB. (Urteilsfaktum 2) schuldig erkannt. Er hat gemeinsam mit dem rechtskräftig verurteilten Ibrahim B im bewußten und gewollten Zusammenwirken am 24.O... mehr lesen...