RS OGH 1984/7/10 10Os98/84, 9Os20/87, 13Os9/89, 11Os76/17m

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Veröffentlicht am 10.07.1984
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Norm

StGB §164 Abs3
StGB §164 Abs4

Rechtssatz

Die dort zusammengefaßten drei Varianten erfassen die erhöhte Strafwürdigkeit der Hehlerei in durchaus verschiedenen Typizität: Wert des Tatobjekts, mit der Tat verbundene Tendenz des Täters, Qualität der Vortat; bei ihnen handelt es sich daher um kumulative Qualifikationen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095746

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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