Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Herbert J***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt (B/1. und 2.a, b, c; C/1.a, b, 2.). Danach hat er, soweit im Rechtsmittelverfahren hier von Relevanz, C/2. am 5. September 2002 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem rechtskräftig mitverurteilten Christian M***** gewerbsmäßig... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Herbert R*****: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Herbert R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A/1, 3, 4 und 10), des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (B/I, II und V) und der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Johann S***** der Verbrechen der "teils versuchten, teils vollendeten" schweren Erpressung nach §§ 144 Abs l, 145 Abs 1 Z l und Abs 2 Z l, 15 StGB (A./) - gemeint: der jeweils mehrfach verwirklichten Verbrechen der schweren Erpressung nach §§ 144, 145 Abs 2 Z 1 StGB (A./I./1.-3.), der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144, 145 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Z 1 StGB (A./II./1. ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 DStGB §15 Abs3 D
Rechtssatz: Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der angestrebten strafbaren Handlung auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch vom Vergehen der Veruntreuung eines Betrages von 200.000 S aus einem Zinsendepot und - rechtlich verfehlt, vgl Mayerhofer StPO4 § 259 E 68a, § 260 E 32b - vom Vergehen der fahrlässigen Krida betreffend den Zeitraum vom 31. März bis Ende November 1984 enthält) wurde Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** (im zweiten Rechtsgang) der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und b Fin... mehr lesen...
Gründe: Norbert Alfons G***** wurde wegen der aus dem
Spruch: ersichtlichen Tat des Verbrechens der Geldfälschung nach § 232 Abs 2 StGB (iVm § 241 StGB - Leukauf/Steininger Komm3 § 241 RN 2) schuldig erkannt. Norbert Alfons G***** wurde wegen der aus dem
Spruch: ersichtlichen Tat des Verbrechens der Geldfälschung nach Paragraph 232, Absatz 2, StGB in Verbindung mit Paragraph 241, StGB - Leukauf/Steininger Komm3 Paragraph 241, RN 2) schuldig erkannt. Den maßgeblichen tatrichter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Vertrauensunwürdigkeit nach sich ziehenden strafbaren Versuches eines Straftatbestandes bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Vertrauensunwürdigkeit nach sich ziehenden strafbaren Versuches eines Straftatbestandes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Samy E***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mord nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Samy E***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mord nach Paragraphen 15,, 12 zweiter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28. Oktober 1998 in Wien versucht, Slatko... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlata R***** (I./1.) des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Raub nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 142 Abs 1 StGB, (I./2.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, als Bestimmungstäterin nach § 12 zweiter Fall StGB und (II.) des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlata R***** (römisch eins./1.) des Verbrechens der versuchten Bestimmu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Theodor S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 erster Fall und 15 StGB, zum Teil begangen als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (I.1.a) und b) sowie II.1.a) bis c), 2. und 3.) und der versuchten Bestimmung zum Raub nach §§ 12 erster Fall (richtig: zweiter Fall), 15, 142 Abs 1 StGB (I.2.a) und b) sowie ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A I) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A II) sowie Waltraud K***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Osman C***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 vierter Fall SGG, § 12 dritter Fall StGB (A.) und des Vergehens nach § 14 a SGG, §§ 12 dritter Fall, 15 StGB (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Osman C***** des Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins, vierter Fall SGG, Paragraph 12, dritter Fall StGB (A.) und des Vergehens nach Paragraph 14, a SGG, Paragraphen 12, dritter Fall, 15 StGB (B.) schuldig erkannt. Dan... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2StGB §162 Abs1
Rechtssatz: Die Erwirkung einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung ist für sich allein, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluß eines Kaufvertrages steht, keine der Tatausführung unmittelbar vorangehende Handlung im Sinne des § 15 Abs 2 StGB in bezug auf das Vergehen nach § 162 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 62/98 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 3. Oktober 1996, GZ 13 E Vr 280/96-24, wurde Herlinde J***** des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs 1 und Abs 2 sowie § 15 StGB schuldig erkannt. Dem - verkürzt wiedergegebenen - Schuldspruch zufolge hat sie am 15.April 1994 in St.Veit/Glan den Notar Dr.Walter M***** veranlaßt, von ihr unterfertigte Grundbuchsgesuche um Anmerkung der Rangordnung für d... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 FStPO §312 Abs1
Rechtssatz: Wenn auch im gesetzlichen Versuchsbegriff nach § 15 Abs 2 StGB die für das Unterbleiben der Deliktsvollendung kausalen
Gründe: nicht enthalten sind, kann ihre Bezeichnung in einer Hauptfrage nach Lage des Falles der Verdeutlichung der Tat dienlich und damit nach § 312 Abs 1 StPO zulässig sein. Entscheidungstexte 12 Os 40/98 Entscheidungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert Ka***** auf Grund des stimmeneinhelligen Wahrspruchs der Geschworenen der Verbrechen (I.) des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB sowie (II.) des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert Ka***** auf Grund des stimmeneinhelligen Wahrspruchs der Geschworenen der Verbrechen (römisch eins.) des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §15 Abs2 C2StGB §142 Abs1 F
Rechtssatz: Der zu einem Bankraub entschlossene Täter, der seinen Personenkraftwagen fünfzig Meter vor dem Bankgebäude anhält, die mitgebrachten Raubutensilien (Strumpfmaske, Waffenattrappe) griffbereit auf den Beifahrersitz legt, sodann zur Tarnung die Kennzeichentafeln seines Fahrzeuges mit Papier überklebt und den Bankeingang beobachtet, dann aber wegen vermehrten Kundenaufkommens und He... mehr lesen...
Gründe: Markus T***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (B) und des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Markus T***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 zwe... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §15 Abs2 E
Rechtssatz: 1.) Bestimmen eines anderen nach § 12 zweiter Fall StGB bedeutet, den unmittelbaren Täter zur Ausführung einer strafbaren Handlung zu veranlassen. Ist der unmittelbare Täter zur Tat bereits fest entschlossen ("alias facturus", "omnimodo facturus") oder gelingt es aus anderen Gründen nicht, ihn zur Ausführung zu veranlassen, stellt die Betätigung eines darauf gerichteten Entschlusses gemäß § 15 Abs 2 ... mehr lesen...
Gründe: Ursula M***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthält, der Verbrechen des Beischlafs und der Unzucht mit Unmündigen nach §§ 206 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall sowie § 207 Abs 1 StGB, jeweils begangen als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Ursula M***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil, das auch einen unb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde Stanley E***** des (teils beim Versuch gebliebenen) Verbrechens nach § 12 Abs 1, 2 und 3 Z 3 SGG und § 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde Stanley E***** des (teils beim Versuch gebliebenen) Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins,, 2 und 3 Ziffer 3, SGG und Paragraph 15, StGB schuldig erkannt. Danac... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §127 B2
Rechtssatz: Durch ein vom Vorsatz unmittelbar folgender Diebstahlsausführung getragenes Eindringen in ein Firmengelände (zeitliche und örtliche Ausführungsnähe, § 15 Abs 2 StGB) wird das Stadium einer bloß straflosen Vorbereitungshandlung jedenfalls bereits überschritten. Entscheidungstexte 11 Os 11/95 Entscheidungstext OGH 04.04.1995 11 Os ... mehr lesen...