Norm
StGB §146Rechtssatz
Das Erstgericht ist - zufolge mangelnder strafrechtlicher Relevanz - keinesfalls verhalten festzustellen, hinsichtlich welcher Fakten die Bank und hinsichtlich welcher die jeweiligen Kontoinhaber durch den Betrug des Täters geschädigt wurden (Der Täter hat Angestellte von Banken durch die Vorgabe, jeweils über die Guthaben von Kundenkonten verfügungsberechtigt zu sein, zur Überweisung von Geldbeträgen auf von ihm eröffnete Konten beziehungsweise zur Ausfolgung von Geldbeträgen an ihn verleitet beziehungsweise zu verleiten versucht, wodurch die Banken beziehungsweise Kontoinhaber am Vermögen geschädigt wurden oder werden sollten.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115685Im RIS seit
04.10.2001Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018