Norm: StGB §144 Abs2
Rechtssatz: Die Drohung mit – per se – zulässigen Verhaltensweisen zum Zweck des Erwirkens einer unrechtmäßigen Bereicherung verstößt jedenfalls gegen die guten Sitten, womit solche Drohungen nicht im Sinn des § 144 Abs 2 StGB gerechtfertigt sind. Entscheidungstexte 13 Os 138/17v Entscheidungstext OGH 31.01.2018 13 Os 138/17v ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteils wurden Paul M***** und Martin P***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie im Frühjahr 1999 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken (als Mittäter) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Erwin A***** durch die brieflichen Äußerungen, sie würden ihn als Mittäter der von ihnen verübten Straftaten nennen, sohin durch gefährliche Dro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 1.Mai 1967 geborene Kellner Horst D*** und der am 20.April 1967 geborene Verkäufer Christian K*** des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB (I) und des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, I. in Klagenfurt in der Strafsache AZ 8 Vr 1.309/86 des Landesgerichtes Klagenfurt als Zeugen bei ihrer ... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs2
Rechtssatz: Die Verquickung von Mittel und Zweck widerspricht jedenfalls dann den guten Sitten, wenn zwei Zeugen nach Ablegung wahrheitswidriger Zeugenaussagen (die zur Verurteilung eines Unschuldigen geführt hatten) unter dem Deckmantel, daß man ihnen nichts nachweisen und sie auch nicht zur Selbstbezichtigung zwingen könne, dem Opfer ihrer falschen Beweisaussagen auch noch Geld abzunötigen versuchen. E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der - inzwischen pensionierte - Finanzbeamte Leopold L*** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB (Punkt A I des Schuldspruches), des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A II), des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB (A III) und des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a FinStrG als Beteiligter gemäß § 11 dritter Fall FinStrG (A ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Stefan J*** (B.) von der wegen des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch (in einen Würstelstand) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen, jedoch (A.) des Verbrechens der (kurz danach) versuchten schweren Erpressung (des dort tätig gewesenen Verkäufers zur Herausgabe der Tageslosung) nach §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Jänner 1957 geborene Helmut W*** wurde des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1 StGB (1), des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (vierter, fünfter und sechster Fall) Suchtgiftgesetz (2) und des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz am 28.Juni 1986 in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Gabriele W*** Verfügungsberechtigten des Allgemeinen Krankenhauses Linz 67 Ampullen Heptadon und 12 Ampullen M... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs2 CStGB §144 Abs2
Rechtssatz: Die Tat (§ 144 Abs 1 StGB) ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn der Täter ein Recht auf das geforderte Verhalten hat und die Zufügung des angedrohten Übels damit in einem sachlichen Konnex steht. Die Drohung mit einer Anzeige ist kein sittlich erlaubtes Mittel, um sich ohne Rechtsanspruch Geld zu verschaffen. Entscheidungstexte 13 Os 34/87... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf D*** (anklagekonform) des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 (erster Fall) StGB (Punkt A.) und des Vergehens der Begünstigung nach § 299 Abs. 1 StGB (Punkt C.) sowie (in Erledigung der im
Spruch: umschriebenen Anklage wegen versuchter Erpressung) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt B.) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in Wien (zu A.) am 29.Oktober 1984 Christian F*** dadurch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Jänner 1947 geborene Botschaftsangestellte Hanna L*** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 19. und 25. März 1985 in Wien den Kurt M*** durch die Äußerung, wenn er oder über sein Betreiben die Firma MC D*** ihm nicht einen Betrag von 80.000 S bezahle, werde er den Verkauf eines Gebäcks, in welchem sich eine Maus befunden habe, der Presse bekanntmachen ... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs2
Rechtssatz: Wird mit einer strafrechtlich an sich nicht verpönten Drohung mit Presseveröffentlichung eines Vorfalls (hier des Verkaufs eines infolge Einbackens einer Maus ekelerregenden Gebäcks) nicht die Realisierung eines damit zusammenhängenden berechtigten oder vermeintlich berechtigten Schadenersatzanspruchs, sondern vielmehr unter Ausnützung der beim Bedrohten erweckten Sorge um gesellschaftliche und geschäftliche Wer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Verbrechens der schweren Erpressung nach § 144 Abs 1, 145 'Abs 1 und 2 Z 1' (richtig: Abs 1 Z 1 und Abs 2 Z 2) StGB (Punkt I/ 1/ 2/ des Schuldspruchs) sowie des Verbrechens des schweren Betruges (in der Beteiligungsform der Bestimmungstäterschaft im Sinne des § 12 zweiter Fall StGB) nach § 146, 147 Abs 3 StGB (Punkt II/ des Schuldspruchs) schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte mit dem Vorsatz unrechtmäßi... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs2 CStGB §144 Abs2
Rechtssatz: Von einem sachlichen Zusammenhang im Sinne einer Mittel-Zweck-Beziehung zwischen Übel und gefordertem Verhalten kann keine Rede sein, wenn die Nötigung die Durchsetzung eines weder berechtigten noch vermeintlich berechtigten Anspruches betrifft, sondern der Täter in vollem Bewußtsein der Illegalität der Verknüpfung von Mittel und Zweck, nämlich der Ankündigung eines Übels für den Fall der Nichter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.September 1938 geborene Chemielaborant Peter A des Verbrechens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB (1.), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (2.) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB (3.) schuldig erkannt, weil er in einem mit der nachgemachten Unterschrift seines Bewährungshelfers Ottokar B gefertigten Schreiben an das Bezirkspolizeikommiss... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs2 CStGB §144 Abs2StPO §86 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Drohung mit Strafanzeige: Wer sein Anzeigerecht wegen eines erwiesenen Diebstahls bewußt mißbraucht, um dem Delinquenten eine Handlung abzunötigen (hier: Schadenersatzleistungen für angeblich früher begangene Diebstähle), verstößt gegen die guten Sitten. Entscheidungstexte 11 Os 120/84 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Dezember 1955 geborene kaufmännische Angestellte Peter Joachim A (zu I A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach § 146, 147 Abs. 3, 148 erster Fall, 15 StGB, der Vergehen (zu I B) der Täuschung nach § 108 (Abs. 1) StGB, (zu I C) der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB, (zu I D) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB und (zu I E) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB sowi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Mai 1951 geborene Hilfsarbeiter Alois A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den § 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. am 14.Juli 1980 in Langschlägerwald (Bezirk Zwettl) durch gefährliche Drohung mit einer Brandstiftung, nämlich durch die Äußerung: 'Um halb 2 Uhr komme ich wieder und wenn dann die Mutter nicht zum... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Dezember 1928 geborene Spenglermeister Franz A des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB. schuldig erkannt; ihm liegt laut Urteilsspruch zur Last, am 2.Dezember 1979 in Zitternberg mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, versucht zu haben, Anton B durch die telefonische Mitteilung, wenn er ihm nicht einen Geldbetrag von 2.000 S übergebe, werde er ihn wegen ein... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs2
Rechtssatz: Die Drohung mit einer Anzeige (Strafanzeige) kann, auch wenn damit nur ein - zumindest vermeintlicher - Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden soll, nicht schlechthin als rechtswidrig angesehen werden. Entscheidungstexte 12 Os 118/81 Entscheidungstext OGH 08.09.1981 12 Os 118/81 11 Os 120/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.September 1953 geborene Werkzeugmacher Gerhard A und der am 22.Februar 1959 geborene Verkäufer Robert B - abweichend von der auf das Verbrechen des (schweren) Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Fall) StGB. lautenden Anklage - auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft allein der Angeklagte Robert B mit einer auf die Z. 5, 6, 8,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.April 1940 geborene Gendarmeriebeamte Adolf A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (Punkt I) des Urteilssatzes), des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 (Abs. 1) StGB. (Punkt II) des Urteilssatzes), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB. (Punkt III) des Urteilssatzes) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 (Abs. 1) StGB. (Punkt IV) des Urteilssatzes) schuld... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs2 CStGB §144 Abs2
Rechtssatz: Rechtswidrigkeitsausschluß verlangt zunächst einen sachlichen Zusammenhang im Sinne einer Mittel-Zweck-Beziehung zwischen dem Übel und dem geforderten Verhalten. Entscheidungstexte 10 Os 169/77 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 10 Os 169/77 10 Os 58/78 Entscheidungstext OGH 24.05.1978 10 O... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs2
Rechtssatz: Rechtswidrigkeitsanschluß nach § 144 Abs 2 StGB auf Grund des im Abs 1 des § 144 StGB genannten Tatbildmerkmals der unrechtmäßigen Bereicherung nur in Ausnahmefällen. Entscheidungstexte 10 Os 169/77 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 10 Os 169/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...