Norm
StGB §144 Abs2Rechtssatz
Die Drohung mit – per se – zulässigen Verhaltensweisen zum Zweck des Erwirkens einer unrechtmäßigen Bereicherung verstößt jedenfalls gegen die guten Sitten, womit solche Drohungen nicht im Sinn des § 144 Abs 2 StGB gerechtfertigt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131920Im RIS seit
21.03.2018Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019