RS OGH 2018/1/31 13Os138/17v, 13Os19/19x, 12Os103/19t

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Veröffentlicht am 31.01.2018
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Norm

StGB §144 Abs2

Rechtssatz

Die Drohung mit – per se – zulässigen Verhaltensweisen zum Zweck des Erwirkens einer unrechtmäßigen Bereicherung verstößt jedenfalls gegen die guten Sitten, womit solche Drohungen nicht im Sinn des § 144 Abs 2 StGB gerechtfertigt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131920

Im RIS seit

21.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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