Norm
StGB §144 Abs2Rechtssatz
Die Drohung mit einer Anzeige (Strafanzeige) kann, auch wenn damit nur ein - zumindest vermeintlicher - Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden soll, nicht schlechthin als rechtswidrig angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0093986Dokumentnummer
JJR_19810908_OGH0002_0120OS00118_8100000_001