RS OGH 1995/11/9 12Os143/95, 13Os52/10m

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Veröffentlicht am 09.11.1995
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Norm

StGB §127 A

Rechtssatz

Münzattrappen, die demnach - entgegen den Erwartungen des Täters - zwar nicht aus Edelmetall sind, jedoch einen nicht unerheblichen Herstellungswert und Tauschwert haben, sind damit ein taugliches Objekt unrechtmäßiger Bereicherung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093538

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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