Norm
StGB §83Rechtssatz
Stellen die Drohung mit einer Körperverletzung und die dieser sofort folgende Ausführung eine Einheit dar, so ist die Tat nur dem Tatbestand der Körperverletzung zu unterstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0092386Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018