Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Unter "Besorgnis" ist die Annahme zu verstehen, daß ein Ereignis bevorstehe, das mit der unangenehmen Vorausempfindung des aus dem Ereignis entspringenden Übels verbunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0092771Dokumentnummer
JJR_19581118_OGH0002_0070OS00044_5800000_001