Norm: DevG §3DevG §24 Abs1 litb
Rechtssatz: Um nach dem DevG strafbar zu sein, muß eine Verfügung rechtsgestaltende Wirkung haben und einen Eingriff in das Devisenmonopol der Österreichischen Nationalbank darstellen. Ein solcher Eingriff setzt jedoch immer eine entsprechende "Inlandsbeziehung" voraus und erfordert somit zum einen den Bestand eines Rechtsverhältnisses, in das ein Deviseninländer als Berechtigter oder Verpflichteter involviert is... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z5
Rechtssatz: Gemäß § 3 Z 5 DevG darf über Forderungen eines Inländers in inländischer Währung gegen einen anderen Inländer nur mit Bewilligung verfügt werden (worunter auch eine Zession fällt: Schwarzer - Csoklich - List aaO 413 f Anmerkung 1 zu § 3 DevG), wenn die Verfügung zugunsten eines Ausländers erfolgen soll. Entscheidungstexte 5 Ob 56/90 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z5
Rechtssatz: Gemäß § 3 Z 5 DevG darf über Forderungen eines Inländers in inländischer Währung gegen einen anderen Inländer nur mit Bewilligung verfügt werden (worunter auch eine Zession fällt: Schwarzer - Csoklich - List aaO 413 f Anmerkung 1 zu § 3 DevG), wenn die Verfügung zugunsten eines Ausländers erfolgen soll. Entscheidungstexte 5 Ob 56/90 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß am 23. Oktober 1978 bzw. 15. Dezember 1982 mit der durch den Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Ernst M*** vertretenen zweitbeklagten Partei als Verkäuferin einen Kaufvertrag, mit welchem ihm als Käufer das dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 2857 der KG Kottingbrunn zugeschriebene Grundstück 183/327 Bauplatz, Fläche 1.461 m2, zu einem Preis von S 409.080,-- verkauft und unter anderem die lastenfreie Übertragung des Eigentumsrechtes mit... mehr lesen...
Begründung: Am 3. November 1980 ereignete sich auf der Tauernautobahn bei Km 12,2 ein Verkehrsunfall, den Franjo R*** als Lenker des Autobusses mit dem Kennzeichen MÜ-D 883 (D) verschuldete, indem er auf den vor ihm fahrenden LKW mit dem Kennzeichen S-EL 5187 (D) auffuhr. Dabei wurde der Erstkläger als Insasse des von R*** gelenkten Autobusses schwer verletzt. Die Beklagte haftet im Sinne des § 62 KFG für die beim Betrieb dieses Fahrzeuges entstandenen Schäden. Im vorliegenden Rec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Februar 1948 geborene Kaufmann Erich M***, der am 18.Juli 1953 geborene Angestellte Ludwig F*** und der am 17.März 1950 geborene Angestellte Franz E*** des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB., des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 AußHG - Franz E*** jeweils als Beteiligte... mehr lesen...
Norm: DevG §2DevG §3DevG §4DevG §5DevG §6DevG §14 Abs1DevG §24 Abs1 litb
Rechtssatz: Zwar ist nach § 14 Abs 1 zweiter Satz DevG die Übernahme von Geldverpflichtungen im Zusammenhang mit einer Wareneinfuhr, die von der zuständigen Stelle (§§ 6 und 7 AußHG) genehmigt wurde, im Sinn des DevG nicht bewilligungspflichtig. Dies bedeutet, daß zwar der Abschluß des Verpflichtungsgeschäftes einer Bewilligung der Österreichischen Nationalbank nicht bedar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Dr. Franz Z*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB und des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. b DevG schuldig erkannt. Mit dem in der nichtöffentlichen Sitzung ergangenen Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 24.Juni 1986, GZ 10 Os 137/85-11, wurde bereits über die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft (zur Gänze) sowie über die vom Angeklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. September 1983 ereignete sich in Gmunden auf der Kreuzung der Bahnhofstraße mit der Stelzhamerstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Steyr Fiat, pol. Kennzeichen O 278.239, und der am 7. März 1967 geborene Robert D mit seinem bei der beklagten Partei gegen Haftpflicht versicherten Motorfahrrad, pol. Kennzeichen O 263.708, beteiligt waren. Der Kläger, der von der Bahnhofstraße nach links in die Stelzhamerstraße einbiegen wollte, stieß i... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Erich A, Adam C, Gertrude B, Friedrich D und Josefine D gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie der darin bezeichneten strafbaren Handlungen schuldig erkannt worden waren, hat der Oberste Gerichtshof, soweit sich die Beschwerden auf die im § 281 Abs. 1 Z. 3, 4 und 5 StPO. angegebenen Nichtigkeitsgründe stützten, mit dem in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vom 22. März 1983, GZ. 9 0s 142/82-11, dem der maßgebende S... mehr lesen...
Norm: DevG §3DevG §24 Abs1 litb
Rechtssatz: Verfügung ist auch jede Handlung, die dazu führt, daß ausländische Schuldner des Deviseninländers mit schuldbefreiender Wirkung an einen Dritten (im Ausland) leisten; weiters auch jede Verfügung von Inländern über das solcherart bei dem Dritten entstandene Guthaben, insbesondere die Entgegennahme von Zahlungen aus diesem Guthaben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2
Rechtssatz: Die vertragliche Abtretung einer Forderung eines Devisenausländers an einen anderen Devisenausländer in inländischer oder ausländischer Währung gegen einen Deviseninländer bedarf als "Verfügung" im Sinne der Anordnung des § 3 Z 2 DevG der devisenbehördlichen Bewilligung, doch gilt diese devisenrechtliche Vorschrift nicht für den Fall des Forderungsüberganges kraft Gesetzes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BGB §1143DevG §3 Z2
Rechtssatz: Eine Forderungsabtretung erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, wenn im Falle der Umschulung aus Rationalisierungsgründen anstatt des umständlichen Weges (Übergang der Grundschuld auf den Eigentümer und darauf folgende Neubestellung der Grundschuld zugunsten des Umschuldungsgläubigers) der rationellere Weg der direkten Abtretung der Grundschuld an die Umschuldungsbank gewählt wird. ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2
Rechtssatz: Die vertragliche Abtretung einer Forderung eines Devisenausländers an einen anderen Devisenausländer in inländischer oder ausländischer Währung gegen einen Deviseninländer bedarf als "Verfügung" im Sinne der Anordnung des § 3 Z 2 DevG der devisenbehördlichen Bewilligung, doch gilt diese devisenrechtliche Vorschrift nicht für den Fall des Forderungsüberganges kraft Gesetzes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BGB §1143DevG §3 Z2
Rechtssatz: Eine Forderungsabtretung erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, wenn im Falle der Umschulung aus Rationalisierungsgründen anstatt des umständlichen Weges (Übergang der Grundschuld auf den Eigentümer und darauf folgende Neubestellung der Grundschuld zugunsten des Umschuldungsgläubigers) der rationellere Weg der direkten Abtretung der Grundschuld an die Umschuldungsbank gewählt wird. ... mehr lesen...
Norm: DevG §3DevG §22
Rechtssatz: Das Verbot an den Devisenausländer, seine Forderung gegen einen Deviseninländer einzuziehen, und das Gebot an den Deviseninländer, an den Devisenausländer vorerst nicht zu leisten, stellt keine Verfügung im Sinn des § 3 DevG dar. Daran ändert auch Punkt 2 c der Kundmachung der Österreichischen Nationalbank DE 9/71 nichts. Entscheidungstexte 6 Ob 612/78 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2DevG §22 Abs2EO §294 AEO §303
Rechtssatz: Die Überweisung zur Einziehung als gerichtlicher Akt ist nicht als Verfügung eines Devisenausländers (betreibender Gläubiger) anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 3 Ob 73/77 EvBl 1978/44 S 128 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2DevG §22 Abs2EO §294 AEO §303
Rechtssatz: Die Überweisung zur Einziehung als gerichtlicher Akt ist nicht als Verfügung eines Devisenausländers (betreibender Gläubiger) anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 3 Ob 73/77 EvBl 1978/44 S 128 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2
Rechtssatz: Als Verfügung im Sinne dieser Gesetzesstelle gilt auch der Schulderlaß. Entscheidungstexte 8 Ob 556/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 556/76 8 Ob 14/87 Entscheidungstext OGH 27.08.1987 8 Ob 14/87 Auch; Beisatz: Auch eine Inkassozession. (T1) Veröff: RdW 1988,133 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2
Rechtssatz: Als Verfügung im Sinne dieser Gesetzesstelle gilt auch der Schulderlaß. Entscheidungstexte 8 Ob 556/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 556/76 8 Ob 14/87 Entscheidungstext OGH 27.08.1987 8 Ob 14/87 Auch; Beisatz: Auch eine Inkassozession. (T1) Veröff: RdW 1988,133 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3DevG §22K der ÖNB DE 9/71 allg
Rechtssatz: Die Zahlung auf ein Interimskonto oder Sperrkonto eines Ausländers bei einer inländischen Kreditunternehmung durch einen inländischen Schuldner auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung ist generell bewilligt, sofern die in der Kundmachung DE 1/71, Abschn II Z 2 angeführten Voraussetzungen vorliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 135/75 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3DevG §22K der ÖNB DE 9/71 allg
Rechtssatz: Die Frage der devisenbehördlichen Genehmigung der dem Schuldner obliegenden Leistung und in diesem Zusammenhang die Zulässigkeit der Verurteilung des Schuldners zur Zahlung ist nach den zur Zeit des Rechtsstreites geltenden devisenrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 135/75 Entscheidungstext OGH 30.10.... mehr lesen...
Norm: DevG §3
Rechtssatz: Unter Verfügung im Sinne des § 3 DevG sind nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern auch jeder sonstige Rechtsvorgang und jede tatsächliche Handlung anzusehen, die unmittelbar eine Rechtsänderung oder Rechtsaufhebung herbeiführt, also auch die Tilgung einer Schuld. Entscheidungstexte 13 Os 153/74 Entscheidungstext OGH 27.05.1975 13 Os 153/74 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z3DevG §22 Abs2
Rechtssatz: Die Verurteilung eines Devisenausländers zur Bezahlung erbrachten Leistungen oder von Schadenersatz ist nicht bewilligungspflichtig. Dies könnte nur allenfalls für die auf Grund des Urteils zu bewirkende Zahlung der Fall sein. Entscheidungstexte 2 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 19.09.1974 2 Ob 218/74 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z3DevG §22 Abs2
Rechtssatz: Die Verurteilung eines Devisenausländers zur Bezahlung erbrachten Leistungen oder von Schadenersatz ist nicht bewilligungspflichtig. Dies könnte nur allenfalls für die auf Grund des Urteils zu bewirkende Zahlung der Fall sein. Entscheidungstexte 2 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 19.09.1974 2 Ob 218/74 ... mehr lesen...
Norm: DevG §3
Rechtssatz: Die Abtretung einer Forderung, die einem Devisenausländer gegen einen anderen Devisenausländer zusteht, an einen Inländer ist nach § 3 DevG nicht bewilligungspflichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 110/69 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 1 Ob 110/69 Veröff: EvBl 1970/79 S 126 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z5
Rechtssatz: Nichtigkeit der Zession einer Forderung eines Inländers in inländischer Währung gegen einen Inländer zugunsten eines Ausländers mangels ausdrücklicher Genehmigung auch dann, wenn die Zession zum Zweck der Zahlung von Lizenzgebühren an den Ausländer und die Zahlung zu Handen seines inländischen Vertreters erfolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 221/59 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z5
Rechtssatz: Nichtigkeit der Zession einer Forderung eines Inländers in inländischer Währung gegen einen Inländer zugunsten eines Ausländers mangels ausdrücklicher Genehmigung auch dann, wenn die Zession zum Zweck der Zahlung von Lizenzgebühren an den Ausländer und die Zahlung zu Handen seines inländischen Vertreters erfolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 221/59 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2GoldKlV allg
Rechtssatz: Zum Stichtag nach der GoldKlV. Nachherige Zession an Inländer. Entscheidungstexte 1 Ob 655/56 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 1 Ob 655/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0054356 Dokumentnummer JJR_19570313_OGH0002_0010OB00655_5600000_00... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2GoldKlV allg
Rechtssatz: Zum Stichtag nach der GoldKlV. Nachherige Zession an Inländer. Entscheidungstexte 1 Ob 655/56 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 1 Ob 655/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0054356 Dokumentnummer JJR_19570313_OGH0002_0010OB00655_5600000_00... mehr lesen...