Norm
DevG §3 Z3Rechtssatz
Die Verurteilung eines Devisenausländers zur Bezahlung erbrachten Leistungen oder von Schadenersatz ist nicht bewilligungspflichtig. Dies könnte nur allenfalls für die auf Grund des Urteils zu bewirkende Zahlung der Fall sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0054364Dokumentnummer
JJR_19740919_OGH0002_0020OB00218_7400000_003