Begründung: Im Revisionsverfahren ist unstrittig, dass die spätere Gemeinschuldnerin, als sie längst insolvent war, an die beklagte Partei am 12. März 2007 80.000 EUR zur Abdeckung von Abgabenrückständen leistete, um einen (weiteren) Konkurseröffnungsantrag abzuwenden. Unstrittig ist ferner, dass der Geldbetrag entgegen einer Behauptung der Gemeinschuldnerin gegenüber Mitarbeitern des zuständigen Finanzamts nicht aus dem Vermögen eines namentlich genannten Dritten, sondern aus dem V... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand der vorliegenden Anfechtungsklage, deren Stattgebung hinsichtlich der Zweitbeklagten (Mutter der Schuldnerin) bereits in Rechtskraft erwachsen ist, bildet die Anfechtung des Kaufvertrags über eine Liegenschaft vom 4. August 2003 ausschließlich unter Berufung auf § 2 Z 1 AnfO. Die Vorinstanzen wiesen die Klage gegenüber dem Erstbeklagten (Vater der Schuldnerin und Ehegatte der Zweitbeklagten) ab, weil der Klägerin der Nachweis seiner Kenntnis von der (angen... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des DI W***** (im Folgenden: Schuldner) wurde mit Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 14. September 2006 das Konkursverfahren eröffnet und der nunmehrige Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte ist die Ehegattin des Schuldners. Die Eheleute E***** erwarben mit Kaufvertrag vom 13. September 2005 je einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft, die aus zwei Grundstücken samt einem darauf befindlichen Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) besteht.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****gesellschaft mbH als Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des R***** O*****, AZ 25 S 59/08a des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz, vertreten durch Muhri & Werschit... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Ehefrau des DI Gernot M*****, gegen den die Abgabenbehörde am 9. Jänner 1995 einen Sicherstellungsauftrag über 37.332.722,- ATS erließ. Aufgrund dieses Sicherstellungsauftrags wurde auf mehreren im Alleineigentum des Abgabenschuldners stehenden Liegenschaften das Pfandrecht für die Republik Österreich gemäß § 38c GBG vorgemerkt. Von 10. Februar 1995 bis 10. Juni 1996 führte das Finanzamt Baden eine Betriebsprüfung durch, die eine Erhöhung des behaupt... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Republik Österreich begehrte unter Hinweis auf die rechtskräftig festgestellte Steuerschuld des Vaters des Beklagten (4.745.202,70 EUR) den Beklagten schuldig zu erkennen, die Exekution gegen näher bezeichnete Liegenschaften des Steuerschuldners zu dulden. Der Beklagte könne sich von dieser Verpflichtung durch die Zahlung der Steuerschuld befreien. Der Abgabenschuldner sei Eigentümer der genannten Liegenschaften, auf diesen sei für die Mutter des Beklagten e... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der H***** GmbH wurde aufgrund des Konkursantrags vom 10. Juni 2005 am 11. April 2006 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der beklagte Rechtsanwalt hatte noch vor Konkurseröffnung, nämlich am 11. Jänner 2006, einen Kaufvertrag über den Verkauf einer Liegenschaft der Gemeinschuldnerin errichtet, bei dessen Durchführung er als Treuhänder der Käuferin fungierte. Nach Pkt IV des Kaufvertrags sollte er berechtigt sein, e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Reinisch & Wisiak Rechtsanwälte GmbH in Leibnitz, gegen die beklagte Partei Sabine R*****, vertreten durch Dr. Friedrich Piffl-Per?evi?, Rechtsanwalt in Graz, wegen Anfecht... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin betrieb eine Druckerei; die dafür nötige elektrische Energie bezog sie von der beklagten Partei. Vereinbart war eine Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungslegung. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 4. April 2007 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin war zum 9. März 2007 eingetreten und dauerte bis zur Kon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger Forderungen von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober 2002 ins Firm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von insgesamt 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger solche im Ausmaß von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von insgesamt 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger solche im Ausmaß von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 5. 12. 1998 hat der Vater seine 111/3747- und 72/3747-Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** jeweils verbunden mit Wohnungseigentum (W 8 und W 9) seiner mj Tochter, geboren *****, geschenkt. Vater und Tochter bewohnen diese Wohnungseigentumsobjekte. Nunmehr begehrte das Kind (= Antragstellerin) die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zur Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots (BVV) ob den bezeichneten Miteigentumsanteilen zuguns... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Beklagten (in der Folge immer: Übergeber) schuldet der klagenden Partei aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Linz vom 4. November 1996 an Vertretungskosten für ein Strafverfahren 10.525,42 EUR samt 4 % Zinsen seit 22. September 1995 sowie Prozesskosten. Im Zuge ergebnisloser Betreibungsversuche entstanden der klagenden Partei ferner Exekutionskosten. Der Übergeber war Eigentümer einer Liegenschaft in D*****. Auf dieser Liegenschaft war zugun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht eröffnete mit Beschluss vom 14. September 2006 über das Vermögen des Gemeinschuldners das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. Die Beklagte ist die Ehefrau des Gemeinschuldners. Die Eheleute erwarben mit Kaufvertrag vom 13. September 2005 je einen Hälfteanteil einer Liegenschaft, die aus zwei Grundstücken samt einem darauf befindlichen Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) besteht. Im Zuge dieses Kaufvertrags räumten sie sich g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt, St. Pölten, Schießstattring 35/13, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H*****gmbH,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des protokollierten Fleischhauereiunternehmens wurde am 6. April 2001 das Ausgleichsverfahren und am 27. April 2001 das Anschlusskonkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit seinen am 5. April 2002 (28 Cg 26/02w) und am 25. April 2002 (28 Cg 32/02b) beim Erstgericht eingelangten, auf die §§ 28 bis 31 KO gestützten Anfechtungsklagen ficht der Masseverwalter Zahlungen an die beklagte Anfechtungsgegnerin, die Hausba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte der beklagten Bank als betreibende Partei und nunmehrigen Anfechtungsgegnerin am 24. Jänner 2005 gegen den nunmehrigen Gemeinschuldner zur Hereinbringung von 130.050,17 EUR sA die Fahrnis- und Forderungs-(Gehalts-)exekution. Am 29. Juni 2007 wurde die Exekutionsbewilligung samt Zahlungsverbot einer (weiteren) Drittschuldnerin (Arbeitgeberin) zugestellt und am 11. Juli 2007 über das Vermögen des Verpflichteten das Schuldenregulierungs... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, der Sohn des Beklagten, der ihm ein Darlehen über 1,5 Mio S gewährt hatte, veranlasste folgende Zahlungen vom Konto der damals bereits überschuldeten Gemeinschuldnerin an den Beklagten: 100.000 S (= 7.267,28 EUR) am 11. September 2001; 200.000 S (= 14.534,57 EUR), 210.000 S (= 15.261,30 EUR), 290.000 S (= 21.075,12 EUR) und 300.000 S (= 21.801,85 EUR) am 2. Oktober 2001 und 50.000 S (= 3.633,64 EUR) am 15. November 2001. Das Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbank des am 28. Juni 2004 verstorbenen Vaters der Beklagten (im Folgenden Schuldner) hatte die ab 1999 einsetzenden Überziehungen des Pensionskontos im Vertrauen auf das Liegenschaftsvermögen des Schuldners ohne bücherliche Sicherstellung geduldet. Mit Schenkungsvertrag (Beil ./B) vom 15. November 2000 (damals betrug der Kontosollstand bereits 90.497,23 ATS) schenkte der Schuldner der Beklagten sein Haus (Liegenschaft EZ *****) und seinen Drit... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z1AnfO §2 Z2KO §27
Rechtssatz: Eine „einheitliche" Rechtshandlung, etwa ein Rechtsgeschäft, das einheitliche rechtliche Wirkungen auslöst, ist grundsätzlich nur im Ganzen anfechtbar. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind dort angebracht, wo sich aus der Natur der Rechtshandlung oder des Anfechtungstatbestands etwas Gegenteiliges ergibt. Entscheidend ist, ob sich die Anfechtung gegen einheitliche Wirkungen einer Rechtshandlung richte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren ***** des Handelsgerichts Wien erwirkte die klagende Partei gegen die P*****-BAU Gesellschaft mbH am 29. 11. 2004 ein mittlerweile rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil über 179.270,74 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 4. 2004. Diese Forderung ist uneinbringlich. Mit Vertrag vom 20. 11. 2003 verkaufte die P*****-BAU Gesellschaft mbH die Liegenschaften EZ 1352 (Grundstück 446/39), EZ 1353 (Grundstück 446/40), EZ 1354 (Grundstück 446/41) und EZ 1355 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z1AnfO §2 Z2KO §27
Rechtssatz: Eine „einheitliche" Rechtshandlung, etwa ein Rechtsgeschäft, das einheitliche rechtliche Wirkungen auslöst, ist grundsätzlich nur im Ganzen anfechtbar. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind dort angebracht, wo sich aus der Natur der Rechtshandlung oder des Anfechtungstatbestands etwas Gegenteiliges ergibt. Entscheidend ist, ob sich die Anfechtung gegen einheitliche Wirkungen einer Rechtshandlung richte... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z1AnfO §2 Z2KO §27
Rechtssatz: Eine „einheitliche" Rechtshandlung, etwa ein Rechtsgeschäft, das einheitliche rechtliche Wirkungen auslöst, ist grundsätzlich nur im Ganzen anfechtbar. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind dort angebracht, wo sich aus der Natur der Rechtshandlung oder des Anfechtungstatbestands etwas Gegenteiliges ergibt. Entscheidend ist, ob sich die Anfechtung gegen einheitliche Wirkungen einer Rechtshandlung richte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Franz I*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Katharina H*****, vertr... mehr lesen...
Norm: AnfO §2KO §28
Rechtssatz: Die für die kritischen Fristen und das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen beim Schuldner relevante benachteiligende Rechtshandlung liegt grundsätzlich in dem Zeitpunkt vor, in dem der Schuldner den Veräußerungsvertrag bzw Pfandvertrag unterfertigt und die Aufsandungserklärung abgibt. Stellt der Gläubiger daraufhin einen Antrag auf entsprechende Grundbuchseintragung, dann liegt weder in diesem Gr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss im September 2000 mit der P***** GmbH einen Kontokorrentkreditvertrag. Der Zweitbeklagte war damals Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Da der Zweitbeklagte im Jahr 2001 eine Ausbildung zum Berufspiloten begann, schenkte er der Erstbeklagten, seiner Tochter, seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, wobei die Erstbeklagte dem Zweitbeklagten am Objekt das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** AG, *****, vertreten durch Dr. Georg Peterlunger, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Johann F*****, vertreten durch Mag. Han... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, welche einen Elektrowarengroßhandel betreibt, verkaufte der Gemeinschuldnerin, einem Elektroinstallationsbetrieb, mehrere Jahre hinduch Elektroinstallationsmaterial. Das vereinbarte Zahlungsziel betrug stets 60 Tage bei 5 % Skonto und 90 Tage netto. Mitte 2003 verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinschuldnerin, wodurch es zu Zahlungsverzögerungen kam. Da der Saldo trotz geleisteter Teilzahlungen weiter anwuchs, vereinbarten die Gemei... mehr lesen...
Begründung: Der Sohn des Beklagten wurde mit Versäumungsurteil vom 27. 6. 2003 zur Zahlung von 35.319 EUR samt Anhang an den Kläger verpflichtet, dem am 16. 9. 2003 auch die Exekution nach § 294a EO bewilligt wurde. Mit Beschluss vom 7. 3. 2005 wurde über das Vermögen des Sohnes des Beklagten das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, der unter anderem mit der „Prüfung von vertraglichen Absonderungsrechten an den Bezügen des Gemeinschuldners sowie ... mehr lesen...