Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Seine Dienststelle ist die Kooperative Mittelschule G. in Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien (Senat für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen) vom 22. März 2007 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 12. Oktober, 7. und 21. Dezember 2006 sowie 22. März 2007... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Seine Dienststelle ist die Kooperative Mittelschule G. in Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien (Senat für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen) vom 22. März 2007 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 12. Oktober, 7. und 21. Dezember 2006 sowie 22. März 2007... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom... mehr lesen...
Der im Jahre 1959 geborene Beschwerdeführer steht als Sonderschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine letzte Dienststelle war die Sonderschule X. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemein bildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat Y - Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen vom 14. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Herr SOL H. S. ist schuldig. Er ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs2 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §94a Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 2 LDG 1984 sind die Disziplinarbehörden ledi... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. November 2003, Zl. 2000/09/0153, verwiesen. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. Jänner 2004 wurde auch im fortgesetzten Verfahren die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Disziplinarerkenntnis (vom 22. März 2000) im Umfang seines Strafausmaßes abgewiesen und die (in erster Instanz erfolgte) Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung von der belangten Behörde ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. November 2003, Zl. 2000/09/0153, verwiesen. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. Jänner 2004 wurde auch im fortgesetzten Verfahren die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Disziplinarerkenntnis (vom 22. März 2000) im Umfang seines Strafausmaßes abgewiesen und die (in erster Instanz erfolgte) Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung von der belangten Behörde ... mehr lesen...
Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahre 2000/2001 und 2001/2002) an der Hauptschule W im Bezirk R tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 13. November 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat R wie folgt für schuldig befunden: "I. H... mehr lesen...
Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahre 2000/2001 und 2001/2002) an der Hauptschule W im Bezirk R tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 13. November 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat R wie folgt für schuldig befunden: "I. H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier nur vierter und letzter Satz; hier betreffend § 94a Abs. 3 Z
5 LDG 1984; hier mit dem Zusatz: Die Berufungsbehörde darf
insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen
n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier nur vierter und letzter Satz; hier betreffend § 94a Abs. 3 Z
5 LDG 1984; hier mit dem Zusatz: Die Berufungsbehörde darf
insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen
n... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 6. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für Berufschulen beim Landesschulrat für Oberösterreich - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - die Beschwerdeführerin wie folgt für schuldig befunden: "Frau BD B ist schuldig, gegen die ihr obliegenden Dienstpflichten verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, da sie a) es unterlassen hat, einen SGA-Beschluss herbeizuführen, wodurch... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 6. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für Berufschulen beim Landesschulrat für Oberösterreich - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - die Beschwerdeführerin wie folgt für schuldig befunden: "Frau BD B ist schuldig, gegen die ihr obliegenden Dienstpflichten verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, da sie a) es unterlassen hat, einen SGA-Beschluss herbeizuführen, wodurch... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;PSchOG OÖ 1992 §27a Abs1;SchUG 1986 §64 Abs14;
Rechtssatz: Ob über die Führung von Freigegenständen in näher bezeichneten Klassen der Schulgemeinschaft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0007 E 22. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde darf nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 ausgehen (und nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
(hier ohne den vorletzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission ung... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;PSchOG OÖ 1992 §27a Abs1;SchUG 1986 §64 Abs14;
Rechtssatz: Ob über die Führung von Freigegenständen in näher bezeichneten Klassen der Schulgemeinschaft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0007 E 22. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde darf nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 ausgehen (und nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
(hier ohne den vorletzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission ung... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 31. Mai 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung - nach Durchführung mündlicher Verhandlungen - den Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "I. A) Der Beschuldigte ist schuldig, dadurch dass 1) er am 9. Dezember 1998 sowie am 15. Dezember 1998 jeweils während des Unterrichts zur Schülerin B. G. gesagt hat, sie stamme von schlechten Eltern ab, eine Dienstpflichtverletzung nach § 29 Abs... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 31. Mai 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung - nach Durchführung mündlicher Verhandlungen - den Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "I. A) Der Beschuldigte ist schuldig, dadurch dass 1) er am 9. Dezember 1998 sowie am 15. Dezember 1998 jeweils während des Unterrichts zur Schülerin B. G. gesagt hat, sie stamme von schlechten Eltern ab, eine Dienstpflichtverletzung nach § 29 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde darf nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 ausgehen (und nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt wurde, der Berufungsbehörde ergänzu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde darf nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 ausgehen (und nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt wurde, der Berufungsbehörde ergänzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landesschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle in den relevanten Zeiträumen war die Hauptschule Z. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 14. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 17. September 2002 zu einem namentlich genannten Schüler der 1 b-Klasse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landesschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle in den relevanten Zeiträumen war die Hauptschule Z. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 14. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 17. September 2002 zu einem namentlich genannten Schüler der 1 b-Klasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §67d;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG Art2 Abs2 Z43a;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier zu § 94 Abs. 3 Z 5 LDG 1984, der § 125a Abs. 3 Z 5 BDG 1979
nachgebildet ist. Hier an Stelle der beiden letzten Sätze:
Darunter sind allerdings nicht nur inhaltsleere Bestreitungen zu
verst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;
Rechtssatz: Durch § 94a Abs. 3 LDG 1984 wird die Pflicht der Disziplinarbehörde, gemäß § 45 Abs. 2 AVG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht, nicht berührt. Insbesondere lässt der Verweis a... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §94a Abs3 Z5;LDG 1984 §95 Abs1;
Rechtssatz: In einem Fall, in dem die entscheidungswesentlichen Tatsachen bestritten werden, darf die Behörde den damit in Widerspruch stehenden Sachverhalt nicht als "klar" iSd § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 werten, sondern ausschließlich auf Grund von Ergebnissen beurteilen, die in einer von ihr unmittelbar durchgeführten mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §67d;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG Art2 Abs2 Z43a;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier zu § 94 Abs. 3 Z 5 LDG 1984, der § 125a Abs. 3 Z 5 BDG 1979
nachgebildet ist. Hier an Stelle der beiden letzten Sätze:
Darunter sind allerdings nicht nur inhaltsleere Bestreitungen zu
verst... mehr lesen...