Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; er unterrichtete im bezughabenden Zeitraum an der Hauptschule X in R. Nach Ausweis der vorgelegten Verwaltungsakten wurde der Beschwerdeführer von seinem Schulleiter am 18. Dezember 2003, am 25. März 2004 und am 11. Mai 2004 schriftlich ermahnt, den zu erwartenden Arbeitserfolg zu erbringen. Anlässlich eines Mitarbeitergespräches am 16. Juni 2004 wurd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; er unterrichtete im bezughabenden Zeitraum an der Hauptschule X in R. Nach Ausweis der vorgelegten Verwaltungsakten wurde der Beschwerdeführer von seinem Schulleiter am 18. Dezember 2003, am 25. März 2004 und am 11. Mai 2004 schriftlich ermahnt, den zu erwartenden Arbeitserfolg zu erbringen. Anlässlich eines Mitarbeitergespräches am 16. Juni 2004 wurd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;LDG 1984 §62 Abs1;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand der Leistungsfeststellung ist allein die - an der Erfüllung der dem Lehrer übertragenen Aufgaben zu messende - Arbeitsleistung des betreffenden Lehrers. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;LDG 1984 §62 Abs1;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gegenstand der Leistungsfeststellung ist allein die - an der Erfüllung der dem Lehrer übertragenen Aufgaben zu messende - Arbeitsleistung des betreffenden Lehrers. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde z... mehr lesen...
Die 1942 geborene Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin (Hauptschuloberlehrerin) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Ihre Dienststelle ist die Hauptschule X. Unter dem Datum 12. Oktober 1992 erstattete der Leiter dieser Hauptschule einen "Bericht des Leisters" für das Schuljahr 1991/92 betreffend die Beschwerdeführerin, weil seiner Beurteilung nach die zuletzt getroffene Feststellung, die Beschwerdeführerin habe den von ihr zu erwartenden Arbeitserfo... mehr lesen...
Die 1942 geborene Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin (Hauptschuloberlehrerin) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Ihre Dienststelle ist die Hauptschule X. Unter dem Datum 12. Oktober 1992 erstattete der Leiter dieser Hauptschule einen "Bericht des Leisters" für das Schuljahr 1991/92 betreffend die Beschwerdeführerin, weil seiner Beurteilung nach die zuletzt getroffene Feststellung, die Beschwerdeführerin habe den von ihr zu erwartenden Arbeitserfo... mehr lesen...
Die 1942 geborene Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin (Hauptschuloberlehrerin) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Ihre Dienststelle ist die Hauptschule X. Unter dem Datum 12. Oktober 1992 erstattete der Leiter dieser Hauptschule einen "Bericht des Leisters" für das Schuljahr 1991/92 betreffend die Beschwerdeführerin, weil seiner Beurteilung nach die zuletzt getroffene Feststellung, die Beschwerdeführerin habe den von ihr zu erwartenden Arbeitserfo... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs1;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In erster Linie entscheidend für die Leistungsfeststellung im fraglichen Schuljahr sind nicht zwischen dem Lehrer und einer Reihe von Eltern gegebene Spannungen und deren Ursachen, allenfalls auch Spannungen mit dem Schulleiter und deren Ursachen; maßgeblich ist vielmehr, ob der Lehrer in diesem Schul... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In der ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichtes allein kann keine erhebliche Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0039 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urteil... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs1;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In erster Linie entscheidend für die Leistungsfeststellung im fraglichen Schuljahr sind nicht zwischen dem Lehrer und einer Reihe von Eltern gegebene Spannungen und deren Ursachen, allenfalls auch Spannungen mit dem Schulleiter und deren Ursachen; maßgeblich ist vielmehr, ob der Lehrer in diesem Schul... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In der ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichtes allein kann keine erhebliche Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0039 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urteil... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist zwecks Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. November 1990, Zl. 90/09/0084, zu verweisen. Mit dem damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1990 war der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 28. Dezember 1989 nicht Folge gegeben worden, mit welchem für das Schuljahr 1988/89 (wie bereit... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist zwecks Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. November 1990, Zl. 90/09/0084, zu verweisen. Mit dem damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1990 war der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 28. Dezember 1989 nicht Folge gegeben worden, mit welchem für das Schuljahr 1988/89 (wie bereit... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art83 Abs2;LDG 1984 §61;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs2;LDHG OÖ 1986 §10;LDHG OÖ 1986 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 4 Stammrechtssatz Die Behauptung des Berufsschuloberlehrers, der Berufsschulinspektor sei der für ihn zuständige "Richter", ist schon deshalb unricht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 idF 1986/389;LDG 1984 §18;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 3 Stammrechtssatz Der in der Beschwerde geltend gemachten angeblichen negativen Haltung des Schuldirektors gegenüber dem Lehrer kommt im Hinbl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §47;LDG 1984 §34;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 2 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Unparteilichkeit der Verwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Nach diesem Grundsatz muß auch gewäh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 1 Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 61 LDG angeführte Leiter, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurtei... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art83 Abs2;LDG 1984 §61;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs2;LDHG OÖ 1986 §10;LDHG OÖ 1986 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 4 Stammrechtssatz Die Behauptung des Berufsschuloberlehrers, der Berufsschulinspektor sei der für ihn zuständige "Richter", ist schon deshalb unricht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 idF 1986/389;LDG 1984 §18;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 3 Stammrechtssatz Der in der Beschwerde geltend gemachten angeblichen negativen Haltung des Schuldirektors gegenüber dem Lehrer kommt im Hinbl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §47;LDG 1984 §34;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 2 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Unparteilichkeit der Verwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Nach diesem Grundsatz muß auch gewäh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 1 Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 61 LDG angeführte Leiter, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurtei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (Verwendungsgruppe L 1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium R, X-Gasse. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde über Antrag des Beschwerdeführers vom 7. September 1990 gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 iVm § 220 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), fest, daß der Beschwerdeführer im Schuljahr 1989/90 den z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §85 Abs1;LDG 1984 §66 Abs1;
Rechtssatz: Die Leistungsfeststellung ist rechtlich gesehen ein wesentliches Personalführungsinstrument und Personalsteuerungsinstrument. Da die Leistungsfeststellungen in der Regel eine wichtige Grundlage für alle Personalmaßnahmen sind, für die eine bestimmte, unter dem Gesichtspunk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und ist seit 1. September 1984 an der Volksschule R, S, Oberösterreich, "schulfest"; daneben war der Beschwerdeführer in dem im Beschwerdefall maßgebenden Beurteilungszeitraum auch als Sprachheillehrer in einer Reihe anderer Volksschulen eingesetzt. Mit Bescheid der Behörde erster Instanz vom 17. Dezember 1984 war seinerzeit festgestellt worden, daß der Beschwer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und ist seit 1. September 1984 an der Volksschule R, S, Oberösterreich, "schulfest"; daneben war der Beschwerdeführer in dem im Beschwerdefall maßgebenden Beurteilungszeitraum auch als Sprachheillehrer in einer Reihe anderer Volksschulen eingesetzt. Mit Bescheid der Behörde erster Instanz vom 17. Dezember 1984 war seinerzeit festgestellt worden, daß der Beschwer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §86 idF 1986/389;LDG 1984 §65;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;LDG 1984 §66 Abs2;LDG 1984 §66 Abs4;
Rechtssatz: Eine verfahrensrechtliche Verpflichtung des Beamten, alle seine positiven Leistungen aus eigenem hervorzuheben, um nicht von vornherein einen aussichtslosen Antrag zu stellen, hat der VwGH nur zu der dem § 65 LDG 1984 entsprechenden Regelung de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 Z2 idF 1986/389;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;LDG 1984 §66 Abs2;LDG 1984 §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Aussage, daß eine vollkommen fehlerfreie Korrektur lediglich dem durchschnittlichen Kalkül entspreche, kann nicht geteilt werden, weil dies in letzter Konsequenz geradezu "Übermenschliches" für ein überdurchschn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §86 idF 1986/389;LDG 1984 §65;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;LDG 1984 §66 Abs2;LDG 1984 §66 Abs4;
Rechtssatz: Eine verfahrensrechtliche Verpflichtung des Beamten, alle seine positiven Leistungen aus eigenem hervorzuheben, um nicht von vornherein einen aussichtslosen Antrag zu stellen, hat der VwGH nur zu der dem § 65 LDG 1984 entsprechenden Regelung de... mehr lesen...