RS Vwgh 1995/11/8 94/12/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1995
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §62 Abs2;
LDG 1984 §66 Abs1 Z1;

Rechtssatz

In der ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichtes allein kann keine erhebliche Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120135.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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