Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 Z2 idF 1986/389;LDG 1984 §66 Abs1 Z1;LDG 1984 §66 Abs2;LDG 1984 §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Aussage, daß eine vollkommen fehlerfreie Korrektur lediglich dem durchschnittlichen Kalkül entspreche, kann nicht geteilt werden, weil dies in letzter Konsequenz geradezu "Übermenschliches" für ein überdurchschn... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine letzte Dienststelle war die Berufsschule G. Mit Erkenntnis vom 18. Februar 1988, Zl. 87/09/0234, hat der Verwaltungsgerichtshof einen das Schuljahr 1985/86 betreffenden Bescheid der belangten Behörde, mit welchem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Ermahnung den von ihm zu erwartenden Arbeitserfol... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine letzte Dienststelle war die Berufsschule G. Mit Erkenntnis vom 18. Februar 1988, Zl. 87/09/0234, hat der Verwaltungsgerichtshof einen das Schuljahr 1985/86 betreffenden Bescheid der belangten Behörde, mit welchem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Ermahnung den von ihm zu erwartenden Arbeitserfol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84;LDG 1984 §18;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde geltend gemachten angeblichen negativen Haltung des Schuldirektors gegenüber dem Lehrer kommt im Hinblick auf die weitgehende Objektivierung des Leiterberichtes durch das der Berichte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 Abs1;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;
Rechtssatz: Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 61 LDG angeführte Leiter, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen hat (Hinweis zum BDG 1979 E 30.4.1987, 86/09/0132). E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §47;LDG 1984 §34;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unparteilichkeit der Verwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Nach diesem Grundsatz muß auch gewährleistet sein, daß dem zur Leistungsbeurteilung heranstehenden Beamt... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art83 Abs2;LDG 1984 §61;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs2;LDHG OÖ 1986 §10;LDHG OÖ 1986 §12;
Rechtssatz: Die Behauptung des Berufsschuloberlehrers, der Berufsschulinspektor sei der für ihn zuständige "Richter", ist schon deshalb unrichtig, weil mit der Erstellung eines Leistungsberichtes nicht die Funkt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84;LDG 1984 §18;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der Beschwerde geltend gemachten angeblichen negativen Haltung des Schuldirektors gegenüber dem Lehrer kommt im Hinblick auf die weitgehende Objektivierung des Leiterberichtes durch das der Berichte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 Abs1;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;
Rechtssatz: Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 61 LDG angeführte Leiter, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen hat (Hinweis zum BDG 1979 E 30.4.1987, 86/09/0132). E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §47;LDG 1984 §34;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unparteilichkeit der Verwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Nach diesem Grundsatz muß auch gewährleistet sein, daß dem zur Leistungsbeurteilung heranstehenden Beamt... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art83 Abs2;LDG 1984 §61;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs2;LDHG OÖ 1986 §10;LDHG OÖ 1986 §12;
Rechtssatz: Die Behauptung des Berufsschuloberlehrers, der Berufsschulinspektor sei der für ihn zuständige "Richter", ist schon deshalb unrichtig, weil mit der Erstellung eines Leistungsberichtes nicht die Funkt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Berufsschule R. Mit Erkenntnis vom 18. Februar 1988, Zl. 87/09/0234, hat der Verwaltungsgerichtshof einen das Schuljahr 1985/86 betreffenden Bescheid der belangten Behörde, mit welchem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Ermahnung den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen habe, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Im Beurteilungszeitraum (Schuljahr 1987/88) war sie an der Hauptschule T als Lehrerin in den Fächern Deutsch, Geschichte, Leibesübungen und bildnerische Erziehung tätig. Am 14. Jänner 1988 unterfertigte die Beschwerdeführerin ihrem Schulleiter gegenüber nachstehende Erklärung: "Ich bestätige, daß mich am Montag, dem 11.1.1988, der Leiter der HS T, HD R, in die Direkt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Berufsschule R. Mit Erkenntnis vom 18. Februar 1988, Zl. 87/09/0234, hat der Verwaltungsgerichtshof einen das Schuljahr 1985/86 betreffenden Bescheid der belangten Behörde, mit welchem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Ermahnung den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen habe, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Im Beurteilungszeitraum (Schuljahr 1987/88) war sie an der Hauptschule T als Lehrerin in den Fächern Deutsch, Geschichte, Leibesübungen und bildnerische Erziehung tätig. Am 14. Jänner 1988 unterfertigte die Beschwerdeführerin ihrem Schulleiter gegenüber nachstehende Erklärung: "Ich bestätige, daß mich am Montag, dem 11.1.1988, der Leiter der HS T, HD R, in die Direkt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urteil ist der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur in der Richtung zugänglich, ob es nicht etwa auf einer aktenwidrigen Sachverhaltsannahme beruht, ob der angenommene Sachverhalt unter Bedachtnahme auf die einzuhaltenden Verfahrensvorschriften für eine verläßliche Urteilsbildung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0039 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urtei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0039 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urtei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Seine Dienststelle ist der Polytechnische Lehrgang E. Die Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat E erließ am 12. Jänner 1989 nachstehenden Bescheid: "Bescheid Spruch: Die Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat E hat unter de... mehr lesen...
Index: L26006 Lehrer/innen Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §68 Abs4 lita;DVG 1984 §13 Abs2;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1;LDG 1984 §64;LDG 1984 §65 Abs1;LDG 1984 §66 Abs1;LDG 1984 §66 Abs2;LDG 1984 §66 Abs3;LDHG Stmk 1966 §8 idF 1983/022;
Rechtssatz: Die Leistungsfeststellungskommission kann nach dem Abschn VI des LDG ausschließlich auf Grund eines Antrag... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1;LDG 1984 §66 Abs2;
Rechtssatz: Für eine negative Leistungsfeststellung sind die nachweisliche Ermahnung nötig sowie Erörterungen darüber, dass für die negative Beurteilung maßgebende Leistungen des ASt "trotz" der Ermahnung als gegeben anzunehmen seien. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989090034.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §87 Abs1 Z2 impl;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der nähere Inhalt der Ermahnung für die Leistungsfeststellung gemäß § 66 Abs 1 Z 2 LDG 1984 ist ein entscheidungserhebliches Element und daher in die Bescheidbegründung aufzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987090234.X03 ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §66 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0025 E 21. Mai 1986 VwSlg 12150 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Verwendung der Präposition "trotz" lässt erkennen, dass bei der Leistungsfeststellung neben der zeitlichen Komponente auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Landeslehrers und der (aus diesem Grunde erfolgten) Erm... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §87 Abs1 Z2 impl;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der nähere Inhalt der Ermahnung für die Leistungsfeststellung gemäß § 66 Abs 1 Z 2 LDG 1984 ist ein entscheidungserhebliches Element und daher in die Bescheidbegründung aufzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987090234.X03 ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §66 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0025 E 21. Mai 1986 VwSlg 12150 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Verwendung der Präposition "trotz" lässt erkennen, dass bei der Leistungsfeststellung neben der zeitlichen Komponente auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Landeslehrers und der (aus diesem Grunde erfolgten) Erm... mehr lesen...