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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;Rechtssatz
Die Leistungsfeststellung ist rechtlich gesehen ein wesentliches Personalführungsinstrument und Personalsteuerungsinstrument. Da die Leistungsfeststellungen in der Regel eine wichtige Grundlage für alle Personalmaßnahmen sind, für die eine bestimmte, unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Verwaltung vorzunehmende Personalauslese getroffen werden muß, sind sie von ausschlaggebender Bedeutung für den beruflichen Werdegang der Beamten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090011.X01Im RIS seit
25.04.1991Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010