Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §61;Rechtssatz
In erster Linie entscheidend für die Leistungsfeststellung im fraglichen Schuljahr sind nicht zwischen dem Lehrer und einer Reihe von Eltern gegebene Spannungen und deren Ursachen, allenfalls auch Spannungen mit dem Schulleiter und deren Ursachen; maßgeblich ist vielmehr, ob der Lehrer in diesem Schuljahr (lediglich) den zu erwartenden Arbeitserfolg erbracht hat oder diesen erheblich überschritten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120135.X02Im RIS seit
20.11.2000