RS Vwgh 1995/11/8 94/12/0135

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §61;
LDG 1984 §62 Abs1;
LDG 1984 §62 Abs2;
LDG 1984 §66 Abs1 Z1;

Rechtssatz

In erster Linie entscheidend für die Leistungsfeststellung im fraglichen Schuljahr sind nicht zwischen dem Lehrer und einer Reihe von Eltern gegebene Spannungen und deren Ursachen, allenfalls auch Spannungen mit dem Schulleiter und deren Ursachen; maßgeblich ist vielmehr, ob der Lehrer in diesem Schuljahr (lediglich) den zu erwartenden Arbeitserfolg erbracht hat oder diesen erheblich überschritten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120135.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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