Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. Juli 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, welche mit dem Antrag verbunden ist, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In der Begründung: seines Antrages führt der Beschwerdeführer nach Wiedergabe des § 30 Abs. 2 VwGG aus, durch die Zuerkennung der aufsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - amtswegige Versetzung in den Ruhestand - Der Beschwerdeführer führt in seinem Aufschiebungsantrag als den ihm drohenden Nachteil ins Treffen, dass er infolge der (im gedachten Fall eines Erfolges seiner Beschwerde) Unterbrechung seiner Unterrichtstätigkeit während der Dauer des verwaltungsgerichtliche... mehr lesen...
Die 1951 geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin - VOL (Verwendungsgruppe L 2a 2) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung (an die Volksschule N.) war ihre Dienststelle die Volksschule L. Nach dem Akteninhalt wurden der Beschwerdeführerin von der Leiterin der Volksschule L. (VD F.) und der Landesschulinspektorin (LSI) näher bezeichnete schwere Mängel in der Unt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §30;LDG 1984 §32;StGB §302;VwRallg;
Rechtssatz: Die Vorgabe einer - selbst tatsächlich nicht vorliegenden - Weisung (etwa des LSR) durch die Schulleiterin bei Vornahme eines ihr zukommenden und rechtmäßigen ausgeübten Amtsgeschäftes (etwa der Erteilung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Zur Zeit der hier inkriminierten Dienstpflichtverletzungen versah sie ihren Dienst an der Hauptschule T. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Salzburger Landesregierung vom 19. Mai 1998 wurde die Beschwerdeführerin - soweit dies im Beschwerdeverfahren noch von Belang ist - schuldig erkannt, ihre allgemeinen und ko... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §29;LDG 1984 §30;LDG 1984 §35;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70;
Rechtssatz: Gerade durch mehrfache Wiederholungen eines Tatbildes wird eine mit der Stellung eines Landeslehrers unvereinbare Nachlässigkeit den ihm obliegenden Dienstpflichten gegenüber deutlich. Gerade auch wegen der Gefahr eines Autoritätsverlustes seinen Schülern gegenüber ist von ihm ein vorbildliches dienstliche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule M I (im folgenden HS M I in Salzburg). Im Schuljahr 1993/94 unterrichtete der Beschwerdeführer in der Klasse 4e dieser Schule. Der im Juli 1979 geborene Schüler M. hatte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse der HS P. in Salzburg wiederholt. Die Klassenkonferenz der 3A der HS P. sprach mit "Entscheidung" vom 28. Juni 1993 aus, daß ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art14 Abs8;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30;LDG 1984 §31;SchUG 1986 §51;
Rechtssatz: Die Befolgung schulrechtlicher Weisungen gehört zu den Dienstpflichten des Lehrers iSd LDG 1984, sofern sich aus dem Gesetz nicht anderes ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß § 19 Abs. 2 und 6 LDG 1984 (uHa die Verordnung LGBl. Nr. 54/1995) von Amts wegen von der Hauptschule M I an die Hauptschule P-Straße versetzt, wobei die belangte Behörde in der Bescheidbegründung zum Ausdruck brachte, daß ansonsten an der Hauptschule P-Straße ab dem Schuljahr 1995/96 "zu wenige geprüfte Lehrkräfte mit dem Gegenstand... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - In der Versetzung eines Landeslehrers zu einer anderen Hauptschule wegen fehlender geprüfter Lehrkräfte in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand an dieser Schule kann insbesonders darin kein unverhältnismäßiger Nachteil erblickt werden, daß er ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Die Antragstellerin hat gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juli 1992, mit dem ihr Ansuchen vom 10. April 1992 um Verlängerung des Karenzurlaubes um ein Jahr (vom 1. Septbember 1992 bis 31. August 1993) abgewiesen worden ist, die zu Zl. 92/12/0170 protokollierte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und gleichzeitig beantragt, dieser Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Ihr drohe auf Grund einer noch immer bestehenden Neurose ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Karenzurlaub - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem ein Ansuchen abgewiesen wurde, ausgeschlossen (Hinweis B 27.10.1976, 2298/76, B 12.2.1980, 3376/79, B 17.4.1984, 84/07/0117 uva). ... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;LDHG OÖ 1986;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Suspendierung und Gehaltskürzung - Der Beschwerdeführer hat seine Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. In diesem nicht weiter begründeten Antrag fordert der Beschwerdeführer einen Auftrag an die belangte Behörde,... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44;LDG 1984 §30;
Rechtssatz: Die Gehorsamspflicht (§ 30 LDG 1984) ist eine der tragenden Pflichten des Landeslehrerdienstverhältnisses. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090023.X08 Im RIS seit 25.04.1991 mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §30;LDG 1984 §70 Abs2;LDG 1984 §71;
Rechtssatz: Die Nichtberücksichtigung von Kürzungen des Monatsbezuges gem § 70 Abs 2 LDG bezieht sich nur auf die Frage, wie hoch der einmal als Strafe festgesetzte Monatsbezug anzusetzen ist; für die Strafbemessung selbst ist hingegen darauf Bedacht zu nehmen, ob der Landeslehrer und die von ihm finanziell abhängigen (sorgeberechtigten) ... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;LDHG NÖ 1976;VwRallg;
Rechtssatz: Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;VwRallg;
Rechtssatz: Eine zu treffende Ermessensentscheidung ist bei der Auswahl der Bewerbung um eine schulfeste Stelle dadurch gekennzeichnet, daß ihr Inhalt nicht eindeutig vorausbestimmt ist (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72... mehr lesen...