RS Vwgh 1988/1/19 88/09/0009

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §30;
LDG 1984 §70 Abs2;
LDG 1984 §71;

Rechtssatz

Die Nichtberücksichtigung von Kürzungen des Monatsbezuges gem § 70 Abs 2 LDG bezieht sich nur auf die Frage, wie hoch der einmal als Strafe festgesetzte Monatsbezug anzusetzen ist; für die Strafbemessung selbst ist hingegen darauf Bedacht zu nehmen, ob der Landeslehrer und die von ihm finanziell abhängigen (sorgeberechtigten) Personen über den gesamten ungekürzten Monatsbezug verfügen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090009.X01

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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