RS Vwgh 2006/7/5 2006/12/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
24/01 Strafgesetzbuch
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art20 Abs1;
LDG 1984 §19 Abs4;
LDG 1984 §30;
LDG 1984 §32;
StGB §302;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Vorgabe einer - selbst tatsächlich nicht vorliegenden - Weisung (etwa des LSR) durch die Schulleiterin bei Vornahme eines ihr zukommenden und rechtmäßigen ausgeübten Amtsgeschäftes (etwa der Erteilung einer Weisung an die zu versetzende Landeslehrerin) könnte den Vorwurf eines Amtsmissbrauches nicht vertretbar begründen. Das Recht und die Pflicht zu einem gesetzeskonformen Tätigwerden ist nämlich keinesfalls von der Weisung durch eine vorgesetzte (Dienst-)behörde abhängig (vgl. etwa das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 23. April 1996, 14 Os 27/96 m.w.N.).

Schlagworte

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120004.X05

Im RIS seit

03.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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