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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung - In der Versetzung eines Landeslehrers zu einer anderen Hauptschule wegen fehlender geprüfter Lehrkräfte in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand an dieser Schule kann insbesonders darin kein unverhältnismäßiger Nachteil erblickt werden, daß er ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entweder Widerstand leisten oder aber an der anderen Schule Dienst versehen müßte. Damit erübrigt sich auch eine Prüfung der Frage, ob der Gewährung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegenstünden.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995120016.A01Im RIS seit
20.11.2000