RS Vwgh 2000/12/19 99/09/0119

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §29;
LDG 1984 §30;
LDG 1984 §35;
LDG 1984 §69;
LDG 1984 §70;

Rechtssatz

Gerade durch mehrfache Wiederholungen eines Tatbildes wird eine mit der Stellung eines Landeslehrers unvereinbare Nachlässigkeit den ihm obliegenden Dienstpflichten gegenüber deutlich. Gerade auch wegen der Gefahr eines Autoritätsverlustes seinen Schülern gegenüber ist von ihm ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Es kann daher keine Rede davon sein, derartige Handlungen hätten keine bzw. nur unbedeutende Folgen und das Verschulden des Landeslehrers sei bloß gering.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090119.X02

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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