Entscheidungen zu § 63 Abs. 1 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/3 93/15/0082

Die beschwerdeführende S-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (im folgenden: SB-GmbH bzw. Obergesellschaft) ist Alleingesellschafterin der S-Erzeugungsgesellschaft m.b.H. (im folgenden: SE-GmbH bzw. Untergesellschaft). Mit Notariatsakt vom 11. April 1985 faßte die Beschwerdeführerin den Beschluß, das Stammkapital der SE-GmbH von S 500.000,-- auf S 20 Mio zu erhöhen; die Kapitalerhöhung von S 19,5 Mio wurde unter einem voll eingezahlt. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich weiters - dem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §72;
Rechtssatz: Handelt es sich bei Zuwendungen der Gesellschafter einer GmbH an die Gesellschaft nicht um Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG, so kann daraus nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß es sich bei diesen Zuwendungen um bei der Bewertung des Betriebsvermögens als Forderungen einzustellende Gesellschafterdarlehen handelt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §72;
Rechtssatz: Nur dann, wenn es sich bei der strittigen Zuwendung der Obergesellschaft an die Untergesellschaft um ein echtes Gesellschafterdarlehen handelt, ist diese bei der Obergesellschaft - neben der mit dem gemeinen Wert zu veranschlagenden Beteiligung an der Untergesellschaft - als Forderung, bei der Untergesellschaft als Schuld z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §72;
Rechtssatz: Für die Beurteilung von Zuwendungen von Obergesellschaften an Untergesellschaften bei der Bewertung des Betriebsvermögens der Obergesellschaft ist maßgeblich, ob es sich dabei um ein "echtes", bei der Obergesellschaft als Forderung, bei der Untergesellschaft als Schuld zu behandelndes Gesellschafterdarlehen oder um eine "ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §72 Abs2;
Rechtssatz: Ein vom einzigen Gesellschafter einer GmbH ("Einmann-GmbH") mittels Notariatsakt gefaßter Beschluß zur Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft kann dem Gebot des § 72 Abs 2 GmbH entsprechen, wenn der Beschlußfassung das Verhältnis der Stammeinlage zum "Nachschuß" entnommen werden kann und darin eine wenigstens konk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §6;
Rechtssatz: Der Begriff "Beteiligung am Grundkapital oder am Stammkapital" ist weit auszulegen (Hinweis: § 102 deutsches BewG; RFH 21.3.1930, RStBl 340; RFH 7.11.1940, RStBl 1941, 118). Er umfaßt jedes Recht an dem fremden Unternehmen, das den Berechtigten zum Mitinhaber des Eigenkapitals macht und in seiner Person die Rechte und Pflich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §6;GmbHG §63;GmbHG §72;
Rechtssatz: Zur Beteiligung an einer GmbH gehören auch die verdeckten Stammeinlagen, welche nicht als abzugsfähige Schulden zu behandeln sind. Sie sind mit dem Nennwert dem Stammkapital hinzuzurechnen (Hinweis: Tormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens). European Case Law Identifier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §72;GmbHG §74 Abs6;
Rechtssatz: § 74 Abs 6 GmbHG ordnet ausdrücklich die Bildung einer eigenen Bilanzposition für Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG an; diese können nicht in eine frei Rücklage eingestellt werden (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 609). Werden somit Zuwendungen einer Obergesellschaft bei der Untergesellschaft in eine frei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;
Rechtssatz: Vom Zweck der Vorschrift des § 63 Abs 1 BewG ausgehend ist jene Auslegung des Begriffes "Beteiligung" geboten, die eine Vermeidung der Mehrfachbesteuerung jener Vermögenswerte bewirkt, die die Obergesellschaft im Rahmen des durch die Gesellschafterstellung begründeten Pflichtverhältnisses - und somit iZm der "Beteiligung" - der Untergesellschaft zugew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §75;VermStG §1;VermStG §7;
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 63 Abs 1 BewG ergibt sich nicht, daß ausschließlich der Geschäftsanteil iSd §§ 75 ff GmbHG die "Beteiligung" ausmacht, die gegebenenfalls iSd § 63 Abs 1 BewG nicht zum gewerblichen Betrieb gehört. Diese Folgerung ist auch nicht aus dem zweiten Satz des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

Index: 21/03 GesmbH-Recht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs1;GmbHG §72;
Rechtssatz: Anhaltspunkte für das Vorliegen einer eigenkapitalersetzenden Zuwendung können eine unklare Vertragsgestaltung, nämlich keine Vereinbarung über Rückzahlung bzw Verzinsung der Zuwendung, aber auch kein Verzicht auf die Rückzahlung, sowie auch behauptete "Illiquidität" der Untergesellschaft im Rückzahlungsfall sein. Weitere A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

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