RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1994
beobachten
merken

Index

21/03 GesmbH-Recht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §63 Abs1;
GmbHG §72 Abs2;

Rechtssatz

Ein vom einzigen Gesellschafter einer GmbH ("Einmann-GmbH") mittels Notariatsakt gefaßter Beschluß zur Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft kann dem Gebot des § 72 Abs 2 GmbH entsprechen, wenn der Beschlußfassung das Verhältnis der Stammeinlage zum "Nachschuß" entnommen werden kann und darin eine wenigstens konkludente Beschränkung iSd § 72 Abs 2 GmbHG liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten