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21/03 GesmbH-RechtNorm
BewG 1955 §63 Abs1;Rechtssatz
Handelt es sich bei Zuwendungen der Gesellschafter einer GmbH an die Gesellschaft nicht um Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG, so kann daraus nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß es sich bei diesen Zuwendungen um bei der Bewertung des Betriebsvermögens als Forderungen einzustellende Gesellschafterdarlehen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X06Im RIS seit
14.01.2002