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21/03 GesmbH-RechtNorm
BewG 1955 §63 Abs1;Rechtssatz
Anhaltspunkte für das Vorliegen einer eigenkapitalersetzenden Zuwendung können eine unklare Vertragsgestaltung, nämlich keine Vereinbarung über Rückzahlung bzw Verzinsung der Zuwendung, aber auch kein Verzicht auf die Rückzahlung, sowie auch behauptete "Illiquidität" der Untergesellschaft im Rückzahlungsfall sein. Weitere Anhaltspunkte für die rechtliche Zuordnung der Zuwendung ergeben sich aus der auf den Zeitpunkt der Zuwendung bezogenen Beurteilung der Frage der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Eigenkapialzufuhr bei der Untergesellschaft (Hinweis: Ruppe, Gesellschafterdarlehen als verdecktes Eigenkapital im Körperschaftsteuerrecht und Bewertungsrecht, FS Bauer 305 ff; zu § 31a deutsches GmbHG:
Schmidt, Geschaftsrecht 388 ff und 858 ff; Winter in Scholz, GmbH-Gesetz/6, § 26 Anm 1; Rowedder, GmbH-Gesetz, § 32 a Randziffer 3 ff). Ebenso sind Anhaltspunkte auch an Hand der Beurteilung zu gewinnen, ob die Zuwendungen dem Gesellschafter im Ausmaß dieser Zuwendungen die typische Stellung eines Darlehensgebers verschafften oder ob sie im Rahmen eines durch die Gesellschafterstellung begründeten Pflichtverhältnisses erfolgten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X10Im RIS seit
14.01.2002