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21/03 GesmbH-RechtNorm
BewG 1955 §63 Abs1;Rechtssatz
Zur Beteiligung an einer GmbH gehören auch die verdeckten Stammeinlagen, welche nicht als abzugsfähige Schulden zu behandeln sind. Sie sind mit dem Nennwert dem Stammkapital hinzuzurechnen (Hinweis: Tormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X07Im RIS seit
14.01.2002