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21/03 GesmbH-RechtNorm
BewG 1955 §63 Abs1;Rechtssatz
§ 74 Abs 6 GmbHG ordnet ausdrücklich die Bildung einer eigenen Bilanzposition für Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG an; diese können nicht in eine frei Rücklage eingestellt werden (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 609). Werden somit Zuwendungen einer Obergesellschaft bei der Untergesellschaft in eine freie Rücklage eingestellt, so können die Zuwendungen - bei Fehlen sonstiger eindeutiger Zuordnungsgesichtspunkte - nicht als Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X05Im RIS seit
14.01.2002