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21/03 GesmbH-RechtNorm
BewG 1955 §63 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung von Zuwendungen von Obergesellschaften an Untergesellschaften bei der Bewertung des Betriebsvermögens der Obergesellschaft ist maßgeblich, ob es sich dabei um ein "echtes", bei der Obergesellschaft als Forderung, bei der Untergesellschaft als Schuld zu behandelndes Gesellschafterdarlehen oder um eine "eigenkapitalersetzende" Zuwendung handelte. Letztere ist bewertungsrechtlich bei der Obergesellschaft als Beteiligung bei der Untergesellschaft als Eigenkapital zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X09Im RIS seit
14.01.2002