Rechtssatz: Die gegenständlich relevanten Gebotsnormen der §§ 3 und 4 LMKV 1993 betreffen erkennbar die bloße Kennzeichnung von verpackten Waren, die für den Letztverbraucher bestimmt sind (vgl § 1 Abs.1 LMKV 1993). Sie haben ihre gesetzliche Grundlage im § 19 LMG 1975, der die Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen regelt und eine Verordnungsermächtigung enthält. Hingegen ermächtigt der § 10 LMG 1975 den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz besondere... mehr lesen...
Begründung: Zu I. und II. Nach Lage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, als Strafbehörde erster Instanz das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 13.1.1997, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als gemäß § 9 Abs 2 VStG verantwortlich beauftragter der M-AG, Sitz in Wien, J-Gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 13.6.1995 in der weiteren ... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandliche Handlungseinheit zum Unterschied vom Fortsetzungszusammenhang beim sogenannten fortgesetzten Delikt. Strafbemessung: Zusammenfassung der erstbehördlichen Einzelstrafen als Folge einer Zusammenfassung von Teilschuldsprüchen ist mit dem Verschlechterungsverbot des § 51 Abs6 VStG (?keine höhere Strafe?) durchaus vereinbar, weil insofern eine Gesamtbetrachtung und keine Einzelbetrachtung sinnvoll erscheint. mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV stellt (EG-konform) einheitlich auf die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit ab. Mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind grundsätzlich alle der LMKV unterliegenden Waren auszustatten. Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Käufers vor Irreführung. Ob eine Irreführungseignung vorliegt, ist nach der allgemeinen Verkaufsauffassung, insbesondere der berechtigten Verbrauchererwartung zu beurteilen. Wird, wie vorliegend, die beanstandete Probe am 30.5.1995 gezogen, so fi... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29.8.1994 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlich Beauftragter im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 der Franz R Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß diese Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Wien, E-Straße als Verpacker am 16. Februar 1994 ein Stück der Ware "Rindsgulasch-Fleisch, vakuumverpackt an die Firma A-AG in... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 LMKV 1993 ist diese Verordnung auf alle verpackten Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) - ausgenommen Kakao- und Schokoladeerzeugnisse und Waren, die dem Weingesetz 1985 in der geltenden Fassung unterliegen - , die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen. Der erste Halbsatz dieser Bestimmung verlangt, daß... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der SG GesmbH zu vertreten, daß durch die genannte Unternehmung vom 11.2.1995 in deren Gastbetrieb in Innsbruck, (Restaurant XY), sogenanntes Faschiertes verpackt, jedoch ohne Kennzeichnung im Sinne der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 durch Lagern in der Tiefkühlzelle in Verkehr gebracht wurde. Das angeführte Lebensmittel hätte folgende Kennzeichnung aufweis... mehr lesen...
Rechtssatz: Gastgewerbebetriebe sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichgestellt und daher iSd §1 Abs1 LMKV 1993 als Letztverbraucher anzusehen. Eine Kennzeichnungspflicht für den Gastgewerbebetrieb, welcher das nicht entsprechend der LMKV 1993 gekennzeichnete Fleisch lagert, besteht nicht. Schlagworte Kennzeichnungspflicht nach LMKV 1993 für Gastgewerbebetriebe mehr lesen...
Rechtssatz: In der Sache ist die Berufung aber im Recht. Die von der belangten Strafbehörde übernommene Rechtsansicht der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in L zur Ausnahmebestimmung des § 2 LMKV 1993, wonach diese nur auf Brot und Gebäck in vollständig offenen Papiersäcken anzuwenden wäre, entbehrt der rechtlichen Grundlage. Nach § 2 LMKV 1993 gilt diese Verordnung nicht für Waren, die in Gegenwart des Verkäufers verpackt werden, und ebensowenig für zur Verkaufsvorbereitung verp... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "M-gesellschaft mbH" zu verantworten, daß diese Gesellschaft, etabliert in Wien, B-gasse, am 19.7.1993 durch die Auslieferung von 3 Packungen Bauchfleisch vom Schwein (verpackt auf Styroporschale, mit Saugeinlage, getwistet, Bruttogewicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Kennzeichnungspflicht für die in einem selbst ordnungsgemäß gekennzeichneten Karton befindlichen vier (nicht gekennzeichneten) Vakuumpackungen, wenn unter "Hirschschnitzelfleisch" brachenüblich die nach dem Auslösen der Knochen und Sehnen verbleibenden edlen Teile der Hirschkeule verstanden werden und diese lediglich produktionsbedingt nicht in einem, sondern in vier separaten Vakuumbeuteln abgepackt sind. Keine Zurechenbarkeit eines strafbaren Verhaltens zum Vertreiber (... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 14.8.1991, Zl xx, eine Geldstrafe in Höhe von S 1.000,-- sowie einen Kostenbeitrag von S 100,-- und Barauslagen von S 520,--, insgesamt S 1.620,-- wegen Übertretung des §4 Abs1 Z1 litc der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 verhängt. Im Spruch: des Straferkenntnisses wird ihm angelastet, er habe als §9 VStG 1991 verantwortlicher Beauftragter der Firma R Gesellschaft mbH, Filiale xx, xxstraße 34A, zu ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn eine Fleischware (Cevapcici) in eine nach dem Lösen nicht wieder anbringbare Klarsichthülle gewickelt ist, unterliegt dieses Lebensmittel den Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber führt in seiner rechtzeitig erhobenen - fälschlich als "Einspruch" bezeichneten - Berufung lediglich aus, nochmals ausdrücklich betonen zu wollen, daß die besagten Suppenpackerln eingeschweißtes Suppenpulver enthielten, und ersuchte um Berücksichtigung seiner Einwände. Er bezieht sich in dieser Berufung offensichtlich auf seine diesbezüglichen näheren Ausführungen im Einspruch gegen die Strafverfügung vom 9.1.1991, worin dargelegt wurde, daß diese Packunge... mehr lesen...
Rechtssatz: Von der Deklaration der Lagerbedingungen kann nur dann Abstand genommen werden, wenn die Einhaltung einer empfohlenen Aufbrauchfrist von spezifischen Lagerbedingungen völlig unabhängig ist. Schlagworte Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung, Kennzeichnungselement mehr lesen...