Der 1945 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1977 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und befindet sich seit 1. Dezember 1994 in Ruhestand; seine letzte Dienststelle war die Bundeshandelsakademie/Bundeshandelsschule Landeck. Der Beschwerdeführer ist Vater des am 4. Jänner 1985 geborenen ehelichen Kindes Stephan Florian Klomberg. Die Geburt dieses Kindes meldete er dem zuständigen Finanzamt, welches anschließend die Familienbeihilfenkarte mit entspr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §4 Abs5;GehG 1956 §5 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zugang der Familienbeihilfenkarte an die bezugsauszahlende Stelle ersetzt nicht die Pflicht des Beamten zur Meldung der für die Entstehung eines noch nicht bestehenden Anspruches nach § 4 Abs 5 GehG entscheidungswesentlichen Tatsachen gem § 5 Abs 6 GehG. Da ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist beim Korpskommando III. Mit Beschluß vom 12. Oktober 1992 sowie vom 11. November 1992 nahm das Bezirksgericht St. Pölten dem Vater Andreas C. die Obsorge für seine Töchter Sandra (geboren 1981) und Beatrix (geboren 1982) ab und übertrug sie dem Beschwerdeführer und seiner Frau als Pflegeeltern. Mit Schreiben vom 3. November 1992 (eingelangt beim Korpsko... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §4 Abs5 Z5;JWG NÖ 1991 §28 Abs1;JWG NÖ 1991 §28;
Rechtssatz: Schon nach dem Wortlaut des § 28 Abs 1 NÖ JWG 1991 (insbesondere auch wegen des Erfordernisses der Antragstellung der Pflegeeltern als einer notwendigen Voraussetzung für die Bewilligung des Pflegebeitrages) kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Pflegebeitr... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich20/02 Familienrecht61/01 Familienlastenausgleich61/04 Jugendfürsorge63/02 Gehaltsgesetz
Norm: FamLAG 1967;GehG 1956 §4 Abs5 Z5;JWG 1989 §32;JWG 1989 §33;JWG NÖ 1991 §28 Abs1;JWG NÖ 1991 §28 Abs4;JWG NÖ 1991 §28;JWG NÖ 1991 §48;UVG §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die im E 9.7.1991, 90/12/0104 zur Familienbeihilfe iZm § 4 Abs 5 Z 5 GehG aufgestellten Grundsätze sind w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment nn/Stabskompanie. Mit Formular vom 17. November 1987 teilte der Beschwerdeführer seiner vorgesetzten Dienststelle seine am 13. November 1987 erfolgte Verehelichung mit SW, geboren 19. September 1957, mit; dies unter gleichzeitiger Bekanntgabe, seine Gattin sei nicht berufstätig und habe keine Einkünfte, in seinem Haushalt lebten die St... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §4 Abs5 Z5;GehG 1956 §5 Abs6;
Rechtssatz: Die Meldung des Beamten, er habe sich verehelicht, seine Gattin sei nicht berufstätig und habe keine Einkünfte und seine zwei Stiefkinder lebten in seinem Haushalt, ist untauglich für den Anfall des Anspruches nach § 4 GehG, da ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;BAO §183 Abs1 impl;DVG 1958 §8 Abs1;DVG 1984 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0004 E 14. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine Beweisaufnahme ist geradezu unmöglich, wenn Umstände vorliegen, die die belangte Behörde ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das N-Gericht XY. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz vom 27. Jänner 1988 wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 5 und Abs. 7 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) der Steigerungsbetrag der Haushaltszulage für ihren am 18. Februar 1970 geborenen Sohn Bernhard für die Dauer der Schul- oder Berufsausbildung, längstens ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §4 Abs5;GehG 1956 §4 Abs7 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120061.X01 Im RIS seit 16.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Steigerungsbeträge für die in seinem Haushalt lebenden, aus erster Ehe seiner Gattin stammenden Kinder Andreas und Birgit ab 1. Jänner 1988 gemäß § 4 Abs. 5 Z. 5 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der derzeit geltenden Fassung (GG) ab. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe seine Gesamtaufwendungen für seine Stiefkinder im Jahre... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §4 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Von einem überwiegenden Aufkommen für die Kosten des Unterhaltes im Sinne des § 4 Abs 5 Z 5 GehG kann sowohl nach dem üblichen Sinn des Wortes "überwiegend" als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung nur dann die Rede sein, wenn der Beamte für mehr als die Hälfte der Unterhaltskosten aufkommt (unter anderem Hinweis E 6.4.1981, 81/17/0035 ergangen zu... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: FamLAG 1967 §11;FamLAG 1967 §12;FamLAG 1967 §12a;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §9b Abs1;GehG 1956 §4 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe stellt wie sich aus § 2 in Verbindung mit § 11, § 12 und § 12a FamLAG ergibt, eine öffentlich-rechtliche Leistung für die (tatsächliche oder überwiegend finanzierte) Pflege eines Kindes dar. Sie gilt nach § 12a FamL... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §138;AVG §38;GehG 1956 §4 Abs5 Z1;LBG Tir 1982 §2 Z3;
Rechtssatz: Unter ehelichen Kindern nach § 4 Abs 5 Z 1 GehG sind solche iSd § 138 ABGB zu verstehen. Bis zur Rechtskraft des Urteiles im Ehelichkeitsbestreitungsprozess, mit dem festgestellt wird, dass das Kind kein eheli... mehr lesen...