RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0169

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

L22007 Landesbedienstete Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §138;
AVG §38;
GehG 1956 §4 Abs5 Z1;
LBG Tir 1982 §2 Z3;

Rechtssatz

Unter ehelichen Kindern nach § 4 Abs 5 Z 1 GehG sind solche iSd § 138 ABGB zu verstehen. Bis zur Rechtskraft des Urteiles im Ehelichkeitsbestreitungsprozess, mit dem festgestellt wird, dass das Kind kein eheliches Kind des Beamten ist, hat die (zur Feststellung des Anspruches auf den Steigerungsbetrag zuständige) Dienstbehörde von der Vermutung des § 138 ABGB auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120169.X01

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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