Norm
ABGB §957Rechtssatz
Keine Verpflichtung des Finanziers eines Autokaufs (der sich das Eigentum an diesem vorbehalten hat) zur Bezahlung der Garagierungskosten für den Wagen, der nach einer Reparatur durch den Käufer nicht abgeholt und in der (als Kläger auftretenden) Reparaturwerkstätte stehen geblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024535Dokumentnummer
JJR_19610607_OGH0002_0010OB00175_6100000_002