Norm
ABGB §957Rechtssatz
Die Übernahme eines Hundes in Wartung und Pflege ist nach den Grundsätzen des Verwahrungsvertrages zu beurteilen. Der Hundeeigentümer haftet für die Verletzung des Verwahrers durch Hundebiß nur im Rahmen des Verwahrungsvertrages.
Schadenersatzansprüche haben innerhalb der Frist des § 967 ABGB geltend gemacht zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0019331Dokumentnummer
JJR_19551123_OGH0002_0010OB00704_5500000_001