Norm
ABGB §861Rechtssatz
Wenn ein Musiklehrer aus Gefälligkeit von einem Komponisten ein von diesem geschöpftes Tonwerk zur allfälligen Aufführung durch seine Schüler und ohne Absicht auf Abschließung eines Rechtsgeschäftes und ohne Bestimmtheit der Leistung übernimmt, so ist darin kein Vertrag, insbesondere kein Verwahrungsvertrag zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0014047Dokumentnummer
JJR_19260112_OGH0002_0020OB01030_2500000_001