RS OGH 1926/1/12 2Ob1030/25, 2Ob48/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1926
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Norm

ABGB §861
ABGB §957

Rechtssatz

Wenn ein Musiklehrer aus Gefälligkeit von einem Komponisten ein von diesem geschöpftes Tonwerk zur allfälligen Aufführung durch seine Schüler und ohne Absicht auf Abschließung eines Rechtsgeschäftes und ohne Bestimmtheit der Leistung übernimmt, so ist darin kein Vertrag, insbesondere kein Verwahrungsvertrag zu erblicken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0014047

Dokumentnummer

JJR_19260112_OGH0002_0020OB01030_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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