Norm
ABGB §957 ffRechtssatz
Konkludenter Verwahrungsvertrag. Abgrenzung gegenüber jenen Fällen, in denen vom Wirt, Cafetier usw Ablegeeinrichtungen zum Gebrauch auf eigene Gefahr der Gäste zur Verfügung gestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0019334Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016