Norm
ABGB §886Rechtssatz
Zum Abschluß des schriftlichen Zeitmietvertrags auf der Vermieterseite genügt die nicht schriftlich erteilte Bevollmächtigung eines der Miteigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017983Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022