Norm
ABGB §886Rechtssatz
Für die schriftliche Anzeige des Ersatzanspruches des Bestandnehmers reicht ein mit Telefax übermitteltes Schreiben, das nur den mit Maschinschrift geschriebenen Namen des Absenders enthält, nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017223Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010