RS OGH 1993/8/25 1Ob560/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

ABGB §886
ABGB §1072

Rechtssatz

Eigenjagden betreffende Vorpachtabreden sind weder gesetzlich verboten noch der jagdbehördlichen Überprüfung unterworfen noch bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Jagdbehörde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017230

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00560_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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