Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §6ABGB §8B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallgZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs4ZustG §23 Abs3ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26a Z 1 ZustG idF BGBl. I Nr. 42/2020 wird das Dok... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 5. August 2020 legte das Verwaltungsgericht dem Revisionswerber im Beschwerdeverfahren zur Last, er habe am 22. November 2018 als Lenker eines bestimmten Fahrzeugs mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t an einem bestimmten Ort die A 12 - Inntalautobahn befahren und dabei einen Granitblock transportiert, obwohl dieser unter die gemäß „§ 3 Abs. 1 lit. a bis lit. h“ der Verordnung des Landeshauptmannes für Tirol vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Lässt der eindeutige und klare Wortlaut einer
Norm: Zweifel über deren Inhalt nicht aufkommen, so ist eine Untersuchung, ob nicht die (etwa an Gesetzesmaterialen orientierte) historische oder teleologisch... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei wurde eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für die Jahre 2009 bis 2011 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug mit Anschaffungskosten in Höhe von 54.747 € zur Verfügung gestellt worden war. Für die Möglichkeit der Privatnutzung des Kfz leistete der Arbeitnehmer der mitbeteiligten Partei einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 384,50 €. Die mitbeteiligte Partei errechnete für die Privatn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6VwRallg
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestel... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Linz vom 26. Februar 2020, mit dem der Revisionswerberin restliche Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG samt Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von insgesamt 8.121 € vorgeschrieben worden war, ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof sei nicht zulässig. 2 In der Begründung: führte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6ABGB §7GGG 1984 §1 Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/16/0104 B 19.11.2021 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0106 E 10. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewußt a... mehr lesen...
Angefochtenes Erkenntnis 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde in der Sache der Antrag der Revisionswerberin auf Änderung ihres Vornamens in „Lemilia“ gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 Namensänderungsgesetz, BGBl. I Nr. 195/1988 idF BGBl. I Nr. 105/2019 (NÄG), abgewiesen (1.) und die ordentliche Revision für zulässig erklärt (2.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, der beantragte Vorname sei nicht gebräuchlich. 3 Beim beantragten Vornamen „Lem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6ABGB §7VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2018/08/0019 E 19. Dezember 2018 RS 1 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Auch im öffentlichen Recht ist bei einer Interpretation nach jenen grundlegenden Regeln des Rechtsverständnisses vorzugehen, die im ABGB für den Bereich der Privatrechtsordnung normie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6ABGB §7B-VG Art18VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2018/12/0014 E 3. Oktober 2018 RS 2 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Bindung der Verwaltung an das Gesetz nach Art. 18 B-VG bewirkt einen Vorrang des Gesetzeswortlautes aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, führte in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 2016 „Einkünfte gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988“ an. Betreffend anrechenbare Steuern wies es inländische Kapitalertragsteuer aus. In einem Begleitschreiben ersuchte die revisionswerbende Partei um Rückzahlung der entrichteten Kapitalertragsteuer im Zuge der Veranlagung. 2 Mit Bescheid vom 13. Juli 2017 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2016 fest. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6VwRallg
Rechtssatz: Bei der Interpretation einer Gesetzesnorm ist auf den Wortsinn und insbesondere auch auf den Zweck der Regelung, auf den Zusammenhang mit anderen Normen sowie die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6ABGB §8VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2020/13/0003 E 14. Mai 2020 RS 1 Stammrechtssatz Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten (vgl. VwGH 30.6.2015, Ro 2015/15/0015, mwN). Stehen die Materialien aber in ei... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 21. Dezember 2015 schrieb der Bürgermeister der Stadt Feldkirch der Revisionswerberin, einer - ein Sägewerk und einen Holzhandel betreibenden - GmbH, für eine näher bezeichnete Liegenschaft einen Kanalanschlussbeitrag iHv 8.188,85 € inkl. 10 % USt vor. Eine Ermäßigung des Anschlussbeitrags nach § 14 Abs. 6 KanalG komme nicht in Betracht, weil die anfallende Schmutzwassermenge pro m² der Geschoßfläche nicht weniger als 60 % der in einem Haushalt durchschnittli... mehr lesen...
Index: L37168 Kanalabgabe VorarlbergL82308 Abwasser Kanalisation Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6KanalisationsG Vlbg 1989 §14 Abs6 idF 2017/032VwRallg
Rechtssatz: § 14 Abs. 6 KanalG stellt erst seit der Novellierung durch das Vorarlberger Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 32/2017, auf die "besondere Art der Verwend... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Bescheid des Landesagrarsenats beim Amt der Tiroler Landesregierung (LAS) vom 8. Juli 2010 wurde - im Berufungsverfahren - festgestellt, dass das in den vorliegenden Revisionsfällen relevante Regulierungsgebiet der Zweitmitbeteiligten Gemeindegut im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 - TFLG 1996 darstelle. 2 Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6ABGB §7VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/07/0080 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/04/0089 E 22. März 2019 RS 6 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung setzt ein Analogieschluss das Vorliegen einer echten Gesetzeslücke, also das Beste... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/16/0015 E 28. September 2016 RS 3 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein aufgrund der historischen Auslegung (nach dem vermuteten Willen des Gesetzgebers) gewonnenes Auslegungsergebnis hinter die aus dem klaren und einde... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 7. März 2019 (Revisionswerberin) wurde der Mitbeteiligte einer Übertretung von § 2 Abs. 1 des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AGesVG) schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 70,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 11 Stunden) bestraft. 2 Ihm wurde zur Last gelegt, am 11. August 2018 an einem näher umschriebenen öffentlichen Ort seine Gesichtszüge durch „Tragen einer Sturmhau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6VwRallg
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes findet die Methode der verfassungskonformen Interpretation - wie auch jede andere Auslegungsmethode - ihre Grenze im eindeutigen Wortlaut des Gesetzes (vgl. etwa VwGH 13.3.2009, 2005/12/0240; 29.6.2011, 2009/12/0141; 24.2.2016, Ro 201... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 8. März 2018 (berichtigt mit Bescheid vom 17. April 2018) stellte das Finanzamt die Einkünfte der Mitbeteiligten gemäß § 188 BAO für das Jahr 2016 fest und rechnete die Einkünfte den Beteiligten zu. Dabei wurde auch festgestellt, die (negativen) Einkünfte seien nicht ausgleichsfähig. In der Begründung: wurde hiezu ausgeführt, gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 seien negative Einkünfte aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkte im Verwalten unkörperlicher Wirtschaf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6ABGB §8VwRallg
Rechtssatz: Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten (vgl. VwGH 30.6.2015, Ro 2015/15/0015, mwN). Stehen die Materialien aber in eindeutigem Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes, sind sie für die Auslegu... mehr lesen...
1 Mit Rückstandsausweis vom 14. Oktober 2014 schrieb die mitbeteiligte Partei, eine allgemeine öffentliche Krankenanstalt, dem Rechtsvorgänger des Revisionswerbers, EF, für den Zeitraum 17. November 2013 bis 13. Dezember 2013 Gebühren in Höhe von EUR 3.480,84, abzüglich einer bereits geleisteten Teilzahlung von EUR 19,71, sohin EUR 3.468,13, zuzüglich 4% Verzugszinsen ab 11. August 2014, vor. Dagegen erhob EF fristgerecht Einspruch. 2 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. ... mehr lesen...
Index: L94404 Krankenanstalt Spital OberösterreichL94407 Krankenanstalt Spital Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6KAG OÖ 1997 §45KAG Tir 1957 §30VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das Tir KAG 1957 enthält, anders als etwa § 45 KAG OÖ 1997, keine Sonderbestimmungen über die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch (nahe) Angehörige. Es ist daher ein Rückgriff ... mehr lesen...
I. 1 Die revisionswerbende Partei ist Eigentümerin der (näher bezeichneten) Liegenschaft mit der Adresse E.-Straße 113 in Wien, auf der sich ein Schulgebäude befindet. Für diese Liegenschaft sind im hiefür maßgeblichen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, dem Plandokument (PD) 8075, hinter der Baulinie ein Vorgartenbereich und ab der vorderen Baufluchtlinie bis in eine Tiefe von etwa 37 m die Widmung Wohngebiet, die Bauklasse I (Gebäudehöhe beschränkt mit 7,50 m) und die geschlosse... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §6ABGB §7VwGVG 2014 §9 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Erfordernis der Rechtsmittelerklärung (§ 9 Abs. 1 Z 1 VwGVG 2014) ist nicht "streng formal" auszulegen, sondern ist hiefür entscheidend, dass der Gegenstand des Verfahrens bzw. der Beschwerde - wenn auch nach Auslegung (u.a.) des Vorbringens im Sinne der §§ 6 und 7 ABGB - zwei... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, eine auf dem Gebiet der Energieversorgung tätige GmbH, stellte einen Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011 in Höhe von 38.695,74 EUR. 2 Das Finanzamt setzte den Vergütungsbetrag mit Bescheid vom 7. Juni 2013 mit einem Betrag von lediglich 3.224,65 EUR fest. Begründend verwies es darauf, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, der Anspruch auf Energieabgabenvergütung ab Februar 2011 insofern eingeschrä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2015/15/0015 E 30. Juni 2015 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2012/15/0004, m... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Mit Bescheid vom 24. Juli 2018 löste die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei den am 7. November 2012 zwischen der mitbeteiligten Partei als Verpächterin und dem Revisionswerber als Pächter abgeschlossenen Jagdpachtvertrag betreffend das Jagdausübungsrecht auf den Grundflächen des Genossenschaftsjagdgebiets G gemäß § 20 Abs. 1 lit. c und f Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004) auf. 3 B. Die gegen diesen B... mehr lesen...