1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 27. Februar 2020 - an der auch der Revisionswerber teilnahm, nachdem ihm die Kundmachung über die Anberaumung derselben von der belangten Behörde per E-Mail übermittelt worden war - erteilte die belangte Behörde mit Bescheid vom 31. März 2020 der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Anpassung ihrer bestehenden Nutzwasserversorgungsanlage an den Stand der Technik (Änderung in eine Trink- und ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472ABGB §480ABGB §481WRG 1959 §3 Abs1 litaWRG 1959 §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0129 E 22. März 2001 VwSlg 15583 A/2001 RS 3 Stammrechtssatz Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs. 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, zu dem das Privatgewässer gehört, beruhen, sondern können auch auf andere Titel, wie et... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 9. April 2003 wurde unter Spruchpunkt I. gemäß den §§ 5, 6 Abs 1 in Verbindung mit § 31 Abs 1 und 4 des Vorarlberger Fischereigesetzes, LGBl Nr 47/2000 (FG), der E von der Einmündung des Sickergrabens in K bis zur Einmündung der N als Eigenrevier mit der Bezeichnung "50. E" festgelegt, sowie festgestellt, dass zu diesem Revier gemäß § 31 Abs 3 FG auch näher genannte, bei der Fischereireviereinteilung 1933 zugewiesene Fi... mehr lesen...
Index: L65508 Fischerei Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §380;ABGB §480;ABGB §481;FischereiG Vlbg 2000 §4;WRG 1934 §4 Abs6;WRG 1959 §4 Abs6;
Rechtssatz: Seit dem Inkrafttreten des Wasserrechtsgesetzes 1934 (1. November 1934) ist der Erwerb von dinglichen Rechten am öffentlichen Wassergut durch Ersitzung ausgeschlossen (§ 4 Abs 6 WRG), weshalb die Ersitzu... mehr lesen...
Im Beschwerdefall geht es um die Feststellung, ob der Bienenweg im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde (der seit 1987 so heißt) in einem bestimmten Bereich, nämlich soweit er über die Grundstücke Nr. 586/5 (des Erst- und der Zweitbeschwerdeführerin), Nr. 664/3, Nr. 664/1 (der Drittbeschwerdeführerin) und Nr. 664/22 verläuft und dort in das Weggrundstück Nr. 743/2 mündet, eine öffentliche Straße ist. Die erstgenannten vier Grundstücke sind von Südwesten nach Nordosten aneinander gereiht... mehr lesen...
Index: L85006 Straßen Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §480;ABGB §481;ABGB §863;LStVwG Stmk 1964 §2 Abs1;LStVwG Stmk 1964 §3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das vorliegende Verfahren betrifft die Feststellung, ob ein Weg in einem bestimmten Bereich eine öffentliche Straße ist. Unstrittig ist, dass der Weg in seinem ursprünglichen Verlauf auf den 1961 n... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 1993, Zl. 90/07/0034, und vom 25. April 2002, Zl. 2001/07/0040, verwiesen. Mit Schreiben vom 16. November 1988 wurde von der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Sanierung des L-Teiches gestellt. In der darüber von der Bezirkshauptmannschaft K (BH) abgeführten mündlichen Verhandlung vom 15. März 1... mehr lesen...
I. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch über die Bringungsr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1455;ABGB §1460;ABGB §479;ABGB §480;
Rechtssatz: Durch Ersitzung können Personaldienstbarkeiten nach § 479 ABGB auch außerbücherlich erworben werden. Notwendig ist aber eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare, im Wesentlichen gleich bleibende und zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang erfolgende Rechtsausübung durch die Ersitzu... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;ABGB §484;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei "ungemessenen" Dienstbarkeiten ist auf das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Gutes abzustellen, wobei das dienende Gut jedoch dadurch nicht erheblich schwerer belastet ... mehr lesen...
I. Mit Datum vom 14. Dezember 1953 erließ die Bezirkshauptmannschaft (BH) einen Bescheid mit folgenden, im gegebenen Zusammenhang interessierenden Absprüchen: "Aufgrund des Antrages des Herrn Josef F. und Konsorten und des Ergebnisses der am 11.12.1953 an Ort und Stelle stattgefundenen mündlichen Verhandlung, deren Verhandlungsschrift einen ergänzenden Bestandteil dieses Bescheides bildet, ergeht nachstehender Spruch: I.) Dem Herrn Josef F. und Konsorten, wohnhaft ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. September 2001 beantragte die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei der Bezirkshauptmannschaft K (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage für ein neues Siedlungsgebiet in der Ortschaft E mit einer Wasserentnahme aus einem Schachtbrunnen auf dem Grundstück Nr. 8/1 der KG L. Nach der Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerde sind die Beschwerdeführer Eigen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1460;ABGB §477 Z2;ABGB §480;ABGB §863;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Als Titel für den Erwerb einer Dienstbarkeit kommt nicht nur ein schriftlicher, sondern auch ein mündlich oder konkludent (§ 863 ABGB) - z.B. durch Duldung der Errichtung und Benutzung einer kostspieligen Anlage - geschlossener... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Beachte Hier: die Bf haben Parteistellung, da sie ein verbüchertes Wasserbezugsrecht zur Nutzung des Brunnens besitzen (Hinweis E vom 22. März 2001, 98/07/0129) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0195 E 8. April 1997 VwSlg 14654 A/1997 RS 4 Stammrechtssa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0195 E 8. April 1997 VwSlg 14654 A/1997 RS 4
(Hier: ersessenes Wasserbezugsrecht) Stammrechtssatz Nutzungsbefugnisse gemäß § 5 Abs 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern könne... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. August 1997 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (kurz: BH) folgenden Antrag: "Ich, JK, bin laut Grundbuch wasserbezugsberechtigt an der T-Quelle auf der Gp. 1597/1 und beantrage gem. § 34 Abs. 1 WRG die Feststellung des Quellschutzgebietes lt. beiliegenden Lageplan. In der Beilage befindet sich der Bescheid der BH-Schwaz als Wasserrechtsbehörde vom 08. 06. 1953, Zl. I-1221/3 Abs. II Zi. 5, in welchem das Ausmaß des Quellschutzgebietes... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs. 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, zu dem das Privatgewässer gehört, beruhen, sondern können auch auf andere Titel, wie etwa eine verbücherte Dienstbarkeit gestützt sein. Nicht in Betracht kommt eine bloß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. 1840, KG Palting (Imsee), sowie des Ufergrundstückes Nr. 532/2, KG Palting, welches als Parkplatz benutzt wird. Weiters ist die Beschwerdeführerin Hälfteeigentümerin des daran grenzenden Ufergrundstückes Nr. 524/2, KG Palting, auf welchem eine Fischerhütte und ein Bootssteg errichtet ist. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) vom 9. September 1992 wurde das Flurbereinigungsverfahren "Imsee", Katastral... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. September 1998 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 9 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Trinkwasserversorgungsanlage für das Objekt auf dem Grundstück Nr. 64/2 der KG Fusch erteilt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Sie brachte vor, der Bescheid beruhe auf dem Einrei... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;ABGB §480;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 24 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 bezieht sich auf alle Grunddienstbarkeiten, die sich auf einen der im § 480 ABGB genannten Titel gründen. Auch die Ersitzung stellt grundsätzlich einen tau... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0195 4
VwSlg 14654 A/1997 Stammrechtssatz Nutzungsbefugnisse gemäß § 5 Abs 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Titel gestützt sein.... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;ABGB §480;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Agrarbehörde hat zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang eine unter dem Titel der Ersitzung behauptete Grunddienstbarkeit besteht und ob sie entsprechend den Bestimmungen des § 24 A... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B. vom 28. Oktober 1997 wurde K.C. verpflichtet, bei seiner im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk B. unter Postzahl 378 eingetragenen Wasserversorgungsanlage für die Versorgung des Schlosses E. und diverser Nebengebäude mit dem erforderlichen Trink- und Nutzwasser aus einer Quellfassung auf dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §470;ABGB §480;ABGB §481;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0195 4 Stammrechtssatz Nutzungsbefugnisse gemäß § 5 Abs 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Titel gestützt sein. Nicht in Betracht ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. September 1996 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren für die landwirtschaftlichen Grundstücke im Gebiet "M." den Zusammenlegungsplan. Der mit "Fischereirechte" überschriebene Abschnitt V der Haupturkunde dieses Zusammenlegungsplanes lautet: "Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes S. vom 1.2.1984, C 627/82, wurde entschieden, daß auf GSt. 8477/2, durch das der "K.-Bach" bzw. das "M.-... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;FlVfGG §6 idF 1967/078;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Untergang des dienenden Gutes führt zum Erlöschen der Dienstbarkeit. Völlige Umgestaltung, die die Ausübung der Dienstbarkeit unmöglich macht, steht dem Untergang gleich. ... mehr lesen...