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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1455;Rechtssatz
Durch Ersitzung können Personaldienstbarkeiten nach § 479 ABGB auch außerbücherlich erworben werden. Notwendig ist aber eine für den Eigentümer des belasteten Gutes erkennbare, im Wesentlichen gleich bleibende und zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang erfolgende Rechtsausübung durch die Ersitzungszeit (Hinweis Urteil OGH 19.10.1989, 7 Ob 641/89).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070007.X07Im RIS seit
19.04.2006