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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §472Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0129 E 22. März 2001 VwSlg 15583 A/2001 RS 3Stammrechtssatz
Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs. 2 WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, zu dem das Privatgewässer gehört, beruhen, sondern können auch auf andere Titel, wie etwa eine verbücherte Dienstbarkeit gestützt sein. Nicht in Betracht kommt eine bloß obligatorische Nutzungsberechtigung (Hinweis E 23. April 1998, 98/07/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070107.L02Im RIS seit
01.02.2021Zuletzt aktualisiert am
01.02.2021